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gehabt  hatte.  Der  philosophische  König  theilte  diesem  philosophischen
  Generalpächter  seine  Verlegenheit  mit,  daß  er  von  seinen  indirekten
  Abgaben  nicht  die  Einkünfte  erhalte,  die  er  nothwendig
davon  haben  müsse.  )  Der  französische  Philosoph  untersuchte  die
Rechnungen  und  befand,  daß  nachlässige  Aufsicht  allein  die  Ursache
sei,  daß  der  Ertrag  größer  sein  müsse,  wenn  dem  Schleichhandel
kräftiger  gesteuert  werde.  Hat  nun  Helvetius  dem  Könige  den
Rath  gegeben  Franzosen  kommen  zu  lassen?  Als  später  Friedrich
Wilhelm  II.  das  mit  dem  allgemeinen  Hasse  gebrandmarkte  System
abschaffte,  versicherte  die  Familie  des  Helvetius  aus  den  Originalbriefen
  beweisen  zu  können,  daß  Helvetius  dem  Könige  dieses
Mittel  abgerathen  habe.  Allein  diese  Briefe  wurden  nicht  vorgelegt
  und  sind  auch  sonst  nicht  bekannt  geworden.  Demnach  muß
die  Anklage,  die  man  gegen  Helvetius  erhoben  hat,  dahin  gestellt
bleiben.  Jedenfalls  war  der  König  selbst  die  entscheidende  Person.
Mag  Helvetius  zu=  oder  abgerathen  haben,  so  viel  ist  gewis,  daß
er  dem  Willen  des  Königs  gemäß  die  französischen  Blutsanger
schickte,  deren  fortan  Friedrich  II.  sich  bediente.

Der  Philosoph  sandte  fünf  Männer.  Eine  Verpachtung  wie
in  Frankreich  wollte  der  König  nicht,  weil  eine  solche  mit  seiner
Ansicht  von  landesherrlichen  Rechten  in  Widerspruch  stand,  zugleich
auch  weil  dadurch  ein  bedeutender  Theil  des  Mehrertrages  in  die
Tasche  der  Generalpächter  fließen  würde.  Im  Uebrigen  war  es
sein  ausdrücklicher  Wille,  daß  die  Einrichtung  in  seinen  Ländern
ganz  auf  französischem  Fuße  sein  solle.?)  Bislang  hatten  die
Kriegs=  und  Domänenkammern  die  Zölle  und  die  Accise  verwaltet.
Alles  was  darunter  befaßt  wurde,  sollte  fortan  der  General-Administration
  der  königlichen  Gefälle  untergeben  werden.  Dieselbe
führte  kurzweg  den  Namen  Regie.  Der  König  fügte  noch  die  Verwaltung
  einiger  Monopole  hinzu,  des  Tabacks  und  des  Kaffees.

1)  Dohm  IV.508.  —  2)  Schreiben  des  Königs  abgedr.  bei  Mir.  u.  Mauv.  IL  439.