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Die  Prozesse  der  Regie  waren  der  ordentlichen  Justiz  entzogen
  und  eigenen  Accisegerichten  übergeben.  Ueber  diese  hatte  der
Minister  Horst  die  Oberaufsicht;  doch  hielt  er  es  dabei  nicht  aus,
sondern  zog  sich  nach  einigen  Jahren  zurück.

Es  kann  den  Franzosen  nicht  vorgeworfen  werden,  daß  sie  die
Accisesätze  erhöheten.  So  wenigstens  vertheidigte  sich  de  la  Haye
vor  Friedrich  Wilhelm  II.1)  „Ich  habe  die  Tarife  nicht  geändert.
Sie  sind  noch  eben  so,  wie  zu  der  Zeit  von  Ewr.  Majestät  Herrn
Großvater,  und  stellen  nur  die  Veränderung  der  Abgaben  aufs
Brot  in  eine  Vermehrung  der  Abgaben  auf  das  Getränk  und  auf
das  Fleisch,  welche  beide  Artikel  mir  für  das  Volk  nicht  so  nothwendig
  erschienen.“  An  einem  anderen  Orte  gebraucht  derselbe
Franzose  den  Ausdruck:  „Das  Volk  ißt  kein  Fleisch.“

Also  das  war  der  Schutz,  den  Friedrich  II.,  der  sich  den  Vertreter
  der  Soldaten  und  Fabrikanten  nennt,  ungeachtet  seines  früheren
  Wortes  für  dieselben,  den  Armen  angedeihen  ließ,  daß  Fleisch
und  Getränke  für  das  Volk  nicht  als  nothwendig  erschienen!  De
la  Haye  de  Launay  wiederholt  diese  Behauptung.  Er  hat,  wie
er  behauptet,  das  Volk  nicht  gedrückt;  denn,  also  sagt  derselbe
Mann,  Brot  und  Covent  sind  frei.  Was  denn  ist  Covent?

Es  gab  in  den  preußischen  Ländern  eine  Anzahl  privilegirter
Brauer.  Es  war  festgesetzt,  daß  sie  aus  einer  gewissen  Menge
Getreide  eine  gewisse  Quantität  Bier  brauen  durften.  Dann  bezahlten
  sie  von  der  Tonne  Bier  ein  Gewisses.  De  Launay  nun
gibt  zu  verstehen,  daß  die  Brauer  die  Erlaubnis  erhielten  die  Auflage
  vom  Malz  zu  bezahlen,  und  dann  so  viel  Bier  daraus  zu
brauen,  als  der  Geschmack  und  die  Vermögensumstände  der  Kunden
  gestatteten.  Da  indessen  das  Zugießen  zum  Biere  verboten
war:  so  ist  de  Launays  Aussage  mit  dem  königlichen  Befehle  nur

1)  S.  M.  d.  Könige  abgelegte  Rechnung  des  G.  Finanzrathes  de  la  Haye
de  Launay  p.  259.