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anderen,  welche  wider  ihre  Einrichtungen  erhebliche  und  gründliche
Bedenken  gemacht,  theils  selbst,  theils  durch  Andere  bei  Ew.  Majestät
  als  Ignoranten  und  Bösewichter  anzuschwärzen  gesucht.“

Der  König  erhielt  die  Eingabe  der  Minister  am  1.  October.
Am  2.  ließ  er  erwiedern,  das  General-Directorium  würde  besser
gethan  haben  gänzlich  zu  schweigen,  als  eine  solche  Probe  von
Unwissenheit  und  Mangel  an  Einsicht  abzugeben.  Also  ward  die
Antwort  offiziell  gefaßt.  Sie  genügte  dem  Könige  nicht.  Er  schrieb
eigenhändig  darunter:  1)  „ich  erstaune  über  der  impertinenten
Relation  so  sie  mir  schicken,  ich  entschuldige  die  Ministres  mit  ihre
Ignorence,  aber  die  Malice  und  corruption  des  Concipienten
muss  exemplarich  bestraffet  werden  sonsten  bringe  ich  die  Canaillen
  niemahls  in  der  Subordination.“

Die  exemplarische  Strafe  erfolgte  sofort.  Als  Verfasser  erfand
  sich  der  Geheime  Finanzrath  Ursinus.  Am  folgenden  Tage
kam  ein  neuer  Bescheid  des  Königs,  daß  er  diesen  Mann  cassirt
und  nach  Spandau  zur  Festung  habe  bringen  lassen.  Er  sprach
den  Ministern  noch  einmal  seinen  herben  Tadel  aus.  Da  ihre
Vorstellung  der  Widerspenstigkeit  der  Kaufleute  so  sehr  das  Wort
rede:  so  könne  der  König  unmöglich  anders  als  auf  Bestechung
schließen,  und  daß  die  Berichte  des  General-Directoriums  dem
Meistbietenden  feil  sein  müßten.  Um  solcher  Corruption  ein  Ziel
zu  setzen,  habe  der  König  mit  dem  gewissenlosen  und  pflichtvergessenen
  Verfasser  der  Schrift  also  verfahren,  und  jeder  Andere,
ob  Rath  oder  Minister,  möge  sich  die  sichere  Rechnung  machen,
daß  der  König  in  ähnlichem  Falle  denselben  gleichfalls  ohne  alle
Umstände  arretiren  und  auf  Zeitlebens  werde  zur  Festung  bringen
lassen.  Fortan  karrte  Ursinus  in  Spandau.

Es  ist  merkwürdig,  wie  leer  an  Berichten  über  derartige  Zustände
  im  preußischen  Staate  selbst  vertraute  Briefe  der  Zeitgenossen

1)  Preuß:  Urkundenbuch  III.  102.  f.