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einzukaufen  und  wieder  zu  verkaufen,  und  Niemand  durfte  in  diesem
Handel  ihr  Mitbewerber  sein.  Sie  konnten  auch  einheimisches  Getreide
  kaufen  und  auswärts  wieder  verkaufen,  nur  daß  dabei  der
Zwang  des  Ausschlusses  anderer  Unterthanen  nicht  statt  fand.

Das  Institut  konnte  für  das  Gemeinwohl  drohend  werden;
indessen  war  für  Hemmnisse  in  jeder  Beziehung  gesorgt.  Dieser
Handel  war  nur  so  lange  gestattet,  als  der  Scheffel  Rocken  in  Berlin
1  Thaler,  in  Pommern  oder  in  Magdeburg  18  ggr.  galt.  Man
sieht,  wie  die  Maßregeln  des  Königs  der  Speer  des  Achilles  sein
konnten,  der  die  Wunden  heilt,  welche  er  eben  geschlagen.  Der  Natur
der  Sache  nach  konnte  aus  beiden  Unternehmungen  nichts  werden.

Alles  bis  dahin  Geschehene  überbot  der  König  im  Jahre
1772.1)  Am  3.  October  gründete  er  eine  Gesellschaft  zum  Vertriebe
  des  Seesalzes.  Der  Salzhandel  war  auch  früher  schon
Regal:  diese  Gesellschaft  hatte  einen  anderen  Zweck.  Oestreich
hatte  damals  die  Salzwerke  von  Wielicza  in  Besitz  genommen,
und  es  trat  demgemäß  für  den  König  die  Besorgnis  ein,  daß  bei
einer  zweckmäßigen  Verwaltung  fortan  die  Salzwerke  Oestreichs
die  Polen  mit  Salz  versorgen  würden.  Deshalb  wollte  der  König
den  Polen  Seesalz  liefern,  und  gründete,  um  den  Handel  zu  organisiren,
  eine  Gesellschaft.  Der  Handel  mit  Salz,  hieß  es,  sei  zu
vielen  Abwechselungen  unterworfen.  Bald  sei  Ueberfluß  daran,
bald  Mangel  in  den  Vorrathshäuseru  der  Kaufleute.  Deshalb
hat  der  König,  um  das  wahre  Beste  des  Handels  zu  berathen  —
freilich,  wozu  auch  sonst?  —,  aus  diesen  und  vielen  anderen  erheblichen
  Ursachen,  von  deren  Wirklichkeit  er  durch  gründliche  Untersuchung
  überzeugt  ist,  beschlossen,  daß  dieser  Zweig  einer  ausschließenden
  Gesellschaft  anzuvertrauen  sei.  Dies  Mal  indessen
dachte  er  auch  an  eine  Entschädigung  derer,  welchen  er  ihren  bisherigen
  Erwerbszweig  nahm.  Damit  die  Kaufleute  in  Königsberg,

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1)  a.  a.  O.  p.  131.
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