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bedingte  war:  so  mochte  der  Prinz  Heinrich  wohl  einmal  stutzig
werden  über  diese  Willfährigkeit  des  Königs  zum  Gehorsame  gegen
alle  Meinungen  und  Neigungen  der  Czarin.  Namentlich  als  der
König  sogar  von  seinen  Quälereien  gegen  Danzig  abließ,  veranlaßte
  dies  allerlei  Fragen.  Der  König  erwiedert  14.  April
1776:1)  „Um  Ihnen  eine  runde  und  kategorische  Antwort  über
unsere  Beziehungen  zu  Rußland  zu  geben:  so  will  ich  Ihnen  sagen,
daß  ich  es  als  ein  hauptsächliches  Ziel  für  unser  Haus  betrachte
die  gute  Harmonie  mit  Rußland  zu  hegen  und  zu  festigen.  Wir
haben  sie  nöthig  und  die  Nachwelt  kann  sie  vielleicht  noch  nöthiger
haben  als  wir.  Von  diesem  Grundsatze  aus  muß  man  ohne  Zweifel
das  bewilligen,  was  die  Hartnäckigkeit  Rußlands  entschieden  fordern
  wird.  Wenn  wir  den  Hafen  von  Danzig  fahren  lassen  sollen:
so  muß  es  geschehen.  So  auch  ist  es  in  anderen  Dingen.  Denn
die  Hauptsache  für  uns  ist  Rußland  für  uns  zu  haben,  und  diese
Union  muß  so  fest  gegründet  sein,  daß  unsere  Feinde  sie  nicht
lösen  können.  Das  Uebrige  überlasse  ich  Ihnen,  mein  lieber
Bruder,  in  der  Ueberzeugung,  daß  Sie  nicht  die  Interessen  des
Vaterlandes  vergessen  und  nur  das  nachgeben  werden,  was  nothwendig
  ist,  um  dem  großen  Zweck  der  innigen  Verbindung  mit
Rußland  zu  entsprechen.“

In  denselben  Tagen  schon  verlangte  diese  für  die  deutsche
Nation  von  Grund  aus  verderbliche  Verbindung  neue  persönliche
Opfer  der  königlichen  Familie.

Friedrich  hatte  die  Darmstädter  Prinzessin  nach  Rußland  verheirathet.
  Diese  starb  schon  am  26.  April  1776.  Es  kam  darauf
an  dem  Groffürsten  eine  neue  Frau  zu  verschaffen,  und  zwar  so
bald  wie  möglich.  Am  9.  Mai  erwiedert?)  der  König  Friedrich
auf  die  Anzeige  und  Anfrage  seines  Bruders,  daß  er  gerührt  sei
durch  das  abermalige  Vertrauen.  „Die  Kaiserin  und  der  Groß-1)

  a.  a.  O.  P.  378.  —  2)  a.  4.  O.  379.