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Diese  haben  mir  nämlich  ehrgeizige  Plane  beigelegt,  an  die  ich
nicht  gedacht  habe.“

Der  deutsche  Kaiser  Joseph  II.  stand  in  der  Vollkraft  seiner
Jahre.  Er  empfand  tief  den  Abstand  der  Idee  des  römisch-deutschen
  Kaiserthumes  von  der  traurigen  Wirklichkeit.  Seine  Würde
war  die  erste  der  Christenheit,  in  der  That  war  seine  Macht  im
Reiche  so  gering,  wie  diejenige  eines  Königs  in  Polen.  Es  war
das  natürliche  Bestreben  eines  Mannes  von  Kraft  den  Titel  zur
Wahrheit  zu  machen,  um  nicht  bloß  in  Worten,  sondern  auch  in
der  That  der  Vertreter  einer  Nation  zu  sein.  Leider  nur  war
diese  Nation  zu  sehr  in  Stumpfsinn  und  Sklaverei  versunken,  als
daß  sie  die  Bestrebungen  eines  solchen  Mannes  zu  würdigen  gewußt
hätte,  und  dieser  Mann  selbst  war  zu  hastig,  zu  eifrig,  als  daß
er  nicht  über  die  zahllosen  Stricke,  welche  die  deutsche  Reichsverfassung
  ihm  legte,  gestrauchelt  wäre,  nicht  in  ihren  Irrgängen  sich
verwirrt  und  verwickelt  hätte.  Jeder  kleine  deutsche  Landesherr
war  unumschränkter  Herr  seines  Landes  und  der  Menschen,  die
darin  wohnten.  Sie  begannen  nach  und  nach  im  Stillen  Friedrich
  Wilhelm  I.  und  Friedrich  II.  nachzuahmen,  ihr  Land  zu  einer
Brutanstalt  für  Soldaten  zu  machen.  Sie  konnten  nicht  erobern.
wie  Friedrich;  aber  sie  konnten  sich  bereichern  durch  den  Verkauf
der  Menschen,  die  in  ihrem  Lande  lebten,  an  Friedrich  selbst,  an
England,  an  Holland,  kurz  wer  immer  die  besten  Preise  zahlte.
Die  deutsche  Libertät  stand  auf  ihrem  Gipfel.  Mit  der  vollen
Selbstherrlichkeit  nach  unten  ging  die  Lähmung  des  Reichsoberhauptes,
  des  natürlichen  Vertreters  der  Rechte  der  Nation  als  Nation
Hand  in  Hand.

Dem  Kaiser  war  der  Verfassung  nach  dennoch  das  wichtigste
Recht  im  Reiche  verblieben:  er  war  noch  immer  Quell  aller  Gerichtsbarkeit.
  Die  Oberaufsicht  über  die  Rechtspflege  im  Reiche
war  die  Pflicht  des  Kaisers.  Joseph  nahm  sich  der  Sache  mit
dem  regsten  Eifer  an.  Er  wollte  die  beiden  Gerichte,  den  Reichs-237

