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hofrath,  der  von  ihm  besetzt  wurde,  und  das  Reichskammergericht,
welches  er  mit  den  Reichsständen  gemeinsam  besetzte,  reinigen  und
herstellen.  Joseph  brachte  eine  Visitation  desselben  in  Gang.  Sie
kam  nicht  weiter.  Gleich  an  der  ersten  Aufgabe  erlahmte  seine  Kraft.
Wohin  auch  immer  sonst  Joseph  im  Reiche  reformirend  seine  Blicke
wandte:  er  fand  auf  seinem  Wege  immerdar  den  König  von  Preußen,
  stets  hindernd,  stets  verneinend.

Joseph  versuchte  es  auf  anderem  Wege.  Er  strebte  seine
Hausmacht  im  Reiche  zu  stärken,  nicht  auf  dem  Wege  der  Eroberung,
  des  Herfallens  des  Mächtigen  über  friedliche  Nachbaren,  sondern
  im  Wege  des  Vertrages.  Der  Kurfürst  Maximilian  Joseph
von  Bayern  war  söhnelos.  Auf  ihn  mußte  Carl  Theodor  von  der
Pfalz  folgen.  Auch  dieser  hatte  keine  berechtigten  Leibeserben,  und
der  nächste  Agnat  war  der  Herzog  Carl  von  Zweibrücken.  Der
Kaiser  Joseph  unterhandelte  mit  Carl  Theodor  über  die  Abtretung
eines  großen  Theiles  von  Bayern  gegen  andere  persönliche  Vortheile.
  Carl  Theodor  war  willig.  Wegen  der  Hausverträge  war
noch  der  Beitritt  des  Herzogs  von  Zweibrücken  einzuholen.  Da
starb  Maximilian  Joseph  unerwartet  mit  dem  Schlusse  des  Jahres
1777.  Am  selben  Tage,  als  der  König  Friedrich  II.  diese  Todesnachricht
  erhielt,  beschloß  er  die  Plane  Josephs  II.  zu  hindern.
Bereits  am  16.  Januar  1778  ergingen  Befehle  an  Minister  und
Generale,  daß  im  Frühjahre  alles  marschfertig  sein  müsse.  Die
Rüstungen  begannen  sofort.  1)  Der  Kriegsschatz  enthielt  nach  der
Berechnung  des  Königs  von  1775  die  Mittel,  die  zum  Kriege  erforderlich
  waren.  Ein  Hindernis  also  war  nicht  vorhanden.

Aber  es  fehlte  ihm  noch  der  Vorwand.  Ein  solcher  mußte
gefunden  werden.  Friedrich  berief  heimlich  einen  Grafen  Görz,  den
Bruder  eines  seiner  Generale,  und  schickte  ihn  aus  mit  eigenhändig
  geschriebenen,  aber  nicht  offiziellen  Vollmachten.  Görz  ging

1)  Dohm  I.  49.  Preuß:  Urkuntenbuch  IV.  196.  207.