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eigenthümlich,  daß  sie  nur  gewürdigt  werden  kann  nach  den  eigenen
Worten  des  Königs  Friedrich  II.  Sein  Befehl  ist  gerichtet  an  den
General  Tauentzien.

„Ich  trage  Euch  hierdurch  auf,“  schreibt  der  König  am  1.
Sptbr.  1778,)  „durch  die  Offiziere  unter  die  Regimenter  ausbringen
  zu  lassen:  die  östreichischen  Deferteure  hätten  hier  ausgesagt,
  daß  kein  Tag  vorbei  ginge,  wo  die  Oestreicher  nicht  10  bis
12  Kerls  alle  Tage  todt  prügelten  und  die  sie  kaum  mal  begrüben.
Imgleichen  hätten  sie  von  den  Deserteurs,  die  von  uns  herüber
gekommen,  einen  Haufen,  die  sie  in  Frankfurt  aM.  angeworben,
und  die  sie  wieder  erkannt,  weil  sie  nicht  bei  ihnen  Dienste  genommen,
  aufhängen  lassen.  Ihr  habt  demnach  dieses  so  anzustellen,
  daß  die  Offiziers  davon  unter  sich  öffentlich  sprechen,  daß
die  Bursche  solches  hören,  und  sie  von  der  Desertion  ein  Bischen
abgeschreckt  werden.  Foch.“

Die  kriegerischen  Ereignisse  waren  von  keiner  Erheblichkeit.
Wie  Friedrich  II.  gehemmt  wurde  durch  die  moralische  Beschaffenheit
  seines  Heeres,  durch  sein  Abwarten  einer  bestimmten  Entscheidung,
  in  wie  weit  Katharine  II.  mit  ihm  gehen  wollte:  so
ward  Joseph  II.  zurückgehalten  durch  die  Abneigung  seiner  edlen
Mutter  gegen  jeden  Krieg.  Die  Nachricht  2)  der  Franzosen,  daß
sie  den  König  Friedrich  II.  ce  méchant  homme  genannt,  ist  in
sich  glaubwürdig.  Aber  der  Unwille  gegen  diesen  Mann  hinderte
die  ruhmeswürdige  Frau  nicht  den  Frieden  zu  ersehnen.  Friedrich
ergab  sich  darein,  daß  es  zu  nicht  vielem  kommen  werde,  daß  man
die  Sache  abermals  verschieben  müsse.  3)  Er  setzte  sich  nieder  und
schrieb  einen  Aufsatz  über  die  Maßregeln,  die  in  einem  neuen
künftigen  Kriege  gegen  die  Oestreicher  zu  ergreifen  sind,  wenn
nämlich  die  Oestreicher  abermals  den  Grundsatz  befolgen  sollten

1)  Preuß:  Urkundenbuc  IV.  222.  —  2)  Flassan:  dipl.  fr.  VI.  243.—
3)  Preuß.  III.  562.