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sich  nur  vertheidigen  zu  wollen.  Für  dies  Mal  hatte  er,  wie  er#
selbst  sagt,  alles  gethan,  was  er  vermochte,  um  durch  den  Schimmer
der  zu  erringenden  Vortheile  Frankreich  und  Rußland  zur  thätigen
Mitwirkung  zu  bewegen.  Weder  die  eine,  noch  die  andere  Macht
hatte  seinen  Lockungen  entsprochen.  Denn  auch  Katharine  II.
wollte  nicht  Krieg  gegen  Oestreich.  „Ich  habe  gar  keinen  Grund
mich  über  das  Benehmen  der  Russen  bei  dieser  Gelegenheit  zu
freuen,“  meldet  Friedrich  am  12.  März  seinem  Bruder.  1)  Aber
man  kannte  in  Wien  seine  Bemühungen  in  Petersburg.  Deshalb.
war  es  unter  den  gegebenen  Umständen  das  einzige  Mittel,  daß
die  Kaiserin  Maria  Theresia  dieselbe  Macht,  welche  gegen  sie  und
das  deutsche  Reich  gehetzt  werden  sollte,  auffordert  zur  Friedensvermittelung.
  Russen  und  Franzosen  vermittelten  am  13.  Mai  1779
zu  Teschen  den  Frieden  der  beiden  deutschen  Mächte.  Oder  daß
wir  es  richtiger  sagen:  im  Namen  der  Czarin  Katharine  II.  diktirte
  Repnin  den  Frieden,  der  seiner  Herrin  den  Eingang  in  das
deutsche  Reich  eröffnete.

Denn  das  war  die  Bedeutung  dieses  Friedensschlusses  für  das
arme  deutsche  Vaterland.  In  dem  Frieden  zu  Teschen  ward  der
westfälische  Friede  bestätigt.  Indem  die  russische  Czarin  den  Frieden
  von  Teschen  verbürgte,  übernahm  sie  zugleich  auch  ausdrücklich
  die  Gewähr  des  westfältschen  Friedens.  Das  nächste  Ziel
Peters  I.  war  erreicht.  Die  Bahn  zur  Einmischung  Rußlands
in  die  deutschen  Angelegenheiten  war  gebrochen.

Und  diese  Anklage  fällt  in  der  Geschichte  der  deutschen  Nation
mit  der  ganzen  Wucht  ihrer  Schwere  auf  den  König  Friedrich  II.
von  Preußen,  den  man  den  Großen  nennt.  Derselbe  Mann,  der
sehr  wohl  wußte,  der  es  früher  selbst  geschildert,  welche  Gefahren
für  den  Westen  das  Emporwachsen  Rußlands  bereite,  hat  aus
Kriegesgier  und  fanatischem  Hasse  gegen  die  deutsche  Macht,  welche

1)  Oeuv.  XXVI.  475.  1.  März  1779.
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