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seinen  Neffen  und  Thronfolger  hinterher  nach  Petersburg.  Der
Prinz  war  zuvorkommender  gegen  die  russischen  Großen,  als  Joseph
  gewesen  war.  Das  ward  anerkannt;  aber  den  Gang  der
Dinge  hielt  seine  Liebenswürdigkeit  nicht  auf.  Die  Zeit  des  Bündnisses
  zwischen  Rußland  und  Preußen  lief  ab.  Katharine  weigerte
sich  es  zu  erneuern.  Um  des  neuen  Freundes  willen,  dessen  Freundschaft
  sie  bedurfte,  damit  er  nicht  ihrem  Lieblingsplane  gegen  die
Türken  ein  Hindernis  entgegen  stelle,  opferte  sie  den  alten,  der
seine  Dienste  bereits  erwiesen  hatte,  dessen  mögliche  fernere  Dienste
in  jedem  Falle  geringer  waren,  als  die  des  neuen.

Eine  merkwürdige  Verkettung  der  Dinge  führte  im  nächsten
Jahre  die  Czarin  Katharine  zur  Stiftung  der  bewaffneten  Neutralität
  zur  See.  Wir  berühren  dieselbe  auch  in  anderer  Hinficht,
weil  der  Minister  Herzberg,  der  Herold  des  Ruhmes  für  Friedrich  II.,
es  angemessen  gehalten  hat  für  den  preußischen  König  zu  beanspruchen,
  daß  dieser  zuerst  für  das  Recht  der  Neutralen  zur  See
aufgetreten  sei.  Was  Friedrich  II.  in  dieser  Beziehung  gethan,
verhält  sich  also.  «

In  dem  Kriege  mit  Frankreich  bis  1748  hatten  die  Engländer
fünf  neutrale  preußische  Schiffe  weggenommen.  Friedrich  II.  ließ
nicht  ab  dieselben  zurückzufordern.!)  Er  konnte  es,  weil  er  für
dieses  Mal  ein  Mittel  in  Händen  hatte.  In  den  Friedensschlüssen,
durch  welche  Maria  Theresia  ihm  Schlesien  abtrat,  hatte  er  die
Bezahlung  einer  Schuld  von  beinahe  zwei  Mill.  Thaler  an  englische
  Kanfleute  übernommen.  Als  ein  neuer  Termin  zur  Zahlung
dieser  Schuld  heranrückte,  setzte  der  König  Friedrich  in  Berlin  ein
Tribunal  nieder,  welches  in  der  Streitsache  zwischen  seinen  geschädigten
  Unterthanen  und  den  englischen  Kapern  zu  Gunsten  der
ersteren  entschied.  Demgemäß  hielt  der  König  seine  Unterthauen
aus  der  Summe  schadlos,  welche  er  an  die  Engländer  schuldete.

1)  Oeuv.  IV.  31.