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Das  erweckte  bei  diesen,  welche  seit  den  Tagen  der  Königin  Elisabeth
  gewohnt  sind  die  zum  Vortheile  ihres  Landes  verfaßten
Gesetze  als  maßgebend  für  alle  Völker  anzusehen  und  dieselben
durch  Gewalt  zu  behaupten,  einen  heftigen  Zorn.  Erst  als  der
Ausbruch  des  siebenjährigen  Krieges  drohte,  gab  England  für  das
Mal  nach,  und  bewilligte  in  einem  geheimen  Artikel  dem  Könige
zur  Entschädigung  20,000  Pfund  zu  zahlen.

Das  ist  Alles,  was  Friedrich  II.  jemals  aus  sich  zum  Schutze
der  Neutralen  zur  See  gethan,  weil  er  es  den  Umständen  nach
für  das  Mal  thun  konnte.  Für  die  Folgezeit  beschränkte  sich  sein
Schutz,  wie  er  es  ja  nicht  anders  konnte,  auf  Fürbitten,  deren
Erfüllung  von  dem  guten  Willen  der  Gebetenen  abhing.  Daß  der
Gedanke  der  Kaperei  ihm  nicht  zuwider  war,  beweisen  seine  Aufforderungen
  an  seine  Unterthanen  im  siebenjährigen  Kriege  zur
Aussendung  von  Kaperschiffen.  Auf  einen  weiteren  Schutz  von
ihm  als  demjenigen  seiner  Flagge  an  ihrem  Maste  hatten  diese
Kaperschiffe  nicht  zu  rechnen,  und  deshalb  blieb  ihre  Thätigkeit  auf
ein  wenig  Räuberei  beschränkt.")

Anders  lag  die  Sache  für  die  russische  Czarin  im  Jahre  1779
und  ferner.  Frankreich  und  Spanien  waren  im  Kriege  gegen  England.
  Und  hier  nun  trat  eine  merkwürdige  Verwickelung  ein.
Rußland  besaß  wenige  Handelsschiffe,  und  sehr  selten  sah  man
diese  Flagge  auf  dem  Ozeane.  Dennoch  geschah  es  1779,  daß
zwei  russische  Schiffe  mit  Korn  beladen  sich  im  Mittelmeere  zeigten.
Ein  spanischer  Kaper  ergriff  die  beiden  Fahrzeuge,  behauptete,  daß
die  wahre  Bestimmung  derselben  die  Versorgung  der  englischen
Seefeste  Gibraltar  sei,  und  brachte  sie  auf.  Dergleichen  Dinge
waren  für  die  Unterthanen  anderer  schwacher  neutraler  Mächte  sehr
gewöhnlich;  aber  hier  ward  die  Czarin  Katharine  von  Rußland
beleidigt.  Sie  forderte  von  Spanien  eine  augenfällige  Genug-1)

  des  Verfassers  Geschichte  ven  Ostfriesland  ven  1744—1815.  S.  43  ff.