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Köln  dasselbe  Verfahren  einschlagen  zu  müssen,  wie  einst  gegen
das  Domkapitel  zu  Breslau,  damit  es  nach  seinem  Wunsche  und
Willen  dem  dortigen  Bischofe  und  Cardinal  Sinzendorf  einen
Coadjutor  erwähle.)  Damals  war  er  durchgedrungen.  Sinzendorf
  und  das  Kapitel  hatten  widerstrebend  nachgeben  müssen.  In
ähnlicher  Weise  empfahl  nun  der  König  dem  Domkapitel  zu  Köln
den  Domherrn  Joseph  von  Hohenlohe.:)  Kaum  konnte  ein  Schritt
unpolitischer  sein.  Denn  die  Domkapitel  hielten  vor  allen  Dingen
auf  die  Freiheit  ihrer  Wahl.  Die  namentliche  Empfehlung  einer
Person  durch  eine  fremde  Macht  wurde  in  jedem  Falle  als  eine
Anmaßung  betrachtet,  und  war  deshalb  immer  nachtheilig.  Der
Schritt  des  Königs  Friedrich  II.  mußte  offenbar  zu  Gunsten  des
Erzherzogs  Maximilian  ausschlagen,  zumal  wenn  noch  die  Furcht
vor  Gewalt  hinzutrat.  Daß  der  König  selbst  Gewalt  beabsichtigt
habe,  ist  kaum  denkbar.  Dennoch  war  die  Furcht  vorhanden,  und
fand  Grund  in  dem  Benehmen  des  preußischen  Generals  Wolfersdorf
  in  Hamm.  Man  kannte  im  kölnischen  Gebiete  seit  langem
diesen  Mann.  Man  wußte  aus  öfterer  drückender  Erfahrung,  wie
weit  er  die  Excesse  der  sogenannten  preußischen  Werbung  trieb.
Kölnische  Unterthanen  im  eigenen  Lande  wurden  von  ihm  aufgehoben
  und  nach  Hamm  unter  sein  Regiment  gebracht.  Er  hatte
sich  einmal  an  dem  Gefolge  des  durchreisenden  Kurfürsten  selbst
vergriffen,  und  zwar  ungestraft.  Was  durfte  man  von  einem
solchen  Menschen  erwarten?  Was  durfte  man  zumal  erwarten,  da
er  Drohungen  verlauten  ließ,  wie  er  Gewalt  brauchen  wolle,  da
er  auf  der  anderen  Seite  Versprechungen  that,  die  jedes  edle
Gefühl  beleidigten  ?3)  Die  Furcht  vor  der  Brutalität  dieses  preußischen
  Generals  war  ein  mächtiges  Förderungsmittel  für  den  Erzherzog.
  Die  Wahl  desselben  erschien  dem  Domkapitel  als  das

1)  Preuß:  Urkundenbuch  V.  92  ff.  —  2)  Dehm  I.  315.  —  3)  Dehm
I.  316.