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Er  deutete  an,  daß  er  die  Stadt  nun  bald  militärisch  besetzen,  daß
er  jede  Wahl,  die  nicht  auf  ein  Glied  des  Kapitels  gerichtet  sei,
eben  so  mit  Gewalt  verhindern  werde,  wie  es  der  Herzog  Ferdinand
im  siebenjährigen  Kriege  gethan.  Er  umging  die  Stadt  mit  bedeutenden
  Worten  und  Blicken.  Eine  solche  Brutalität  dieses
Menschen,  dessen  Gewalt  längst  allen  Münsterländern  zur  Furcht
und  zum  Abscheu  geworden  war,  mußte  entscheidend  wirken.

Fürstenberg  und  die  Minderheit  erkannten,  daß  gegen  die
festgeschlossene  Mehrheit  für  Oesterreich  doch  nicht  aufzukommen
sei.  Sie  dachten  patriotisch  genug,  um  unter  solchen  Umständen
nicht  das  Beispiel  einer  streitigen  Wahl  zu  geben,  die  vielleicht
traurige  Folgen  nach  sich  ziehen  konnte.  Diese  waren  deshalb  zu
fürchten,  weil  bis  dahin  die  Minderheit  manche  Schritte  der  Mehrheit
  als  nichtig  anfocht.  Wenn  sie  bei  diesem  Proteste  beharrte,
wenn  vielleicht  gar  irgend  eine  Macht  diesen  Protest  als  Vorwand
zur  Einmischung  benutzte:  so  war  für  das  Land  alles  zu  fürchten.
Deshalb  verzichtete  die  Minderheit  auf  ihren  Protest,  sie  trat  der
Mehrheit  zu,  und  machte  dadurch  die  Wahl  des  Erzherzogs  einhellig
  und  unanfechtbar.  Fürstenberg,  der  sich  nur  die  Leitung  des
Schulwesens  vorbehielt,  genoß  die  Genugthuung,  daß  der  Erzherzog
  Maximilian  als  würdiger  Sohn  seiner  Mutter  fortregierte
in  der  Weise,  welche  Fürstenberg  begründet.

Der  Erfolg  war  für  das  Haus  Oestreich.  Dennoch  diente  er
die  Gemüther  der  protestantischen  deutschen  Fürsten  dem  Preußenkönige
  näher  zu  führen.  Man  glaubte,  daß  das  Haus  Oestreich
demnächst  dasselbe  Streben  verfolgen  werde  in  Hildesheim,  Lüttich
und  Paderborn.  1)  Kaunitz  hatte  weder  in  Köln,  noch  in  Münster
irgend  welche  Mittel  angewendet,  die  nicht  streng  mit  der  Reichsverfassung
  überein  kamen.:)  Desungeachtet  war  man  eifrig  ihm
für  künftige  Fälle  entgegen  zu  wirken.  Für  Hildesheim  verband

1)  Dohm  I.  378.  —  2)  Dohm  a.  a.  O.  legk  dieses  dar.