398

thanen  sein  konnte  und  was  sie  war.  In  dem  Fürsten  voll  Muth
und  Kraftgefühl  mußte  sich  die  Frage  erheben,  ob  solche  Verträge,
welche  die  Gewalt  früherer  Zeiten  dictirt,  bindend  seien  für  immer.

Ein  preußischer  Schriftsteller  legt  mit  Eifer  dar,  wie  furchtbar
der  Gedanke  sei,  daß  ein  Staat  in  Europa  sagen  könne:  „Wir
wollen  diesen  Vertrag  nicht  mehr.“  Also  nämlich  hatte  Kaunitz
dem  Baron  Wassenaar  geantwortet  auf  die  Aeußerung  desselben,
daß  die  Verträge  doch  auch  etwas  seien.  Lag  denn  in  der  That
die  Sache  so,  daß  irgend  Jemand  einen  Grund  haben  durfte  zur
moralischen  Entrüstung  gegen  den  Kaiser  Joseph?  Im  belgischen
Lande  hielten  die  Holländer  belgische  Festungen  besetzt,  und  schossen
von  da  aus  auf  belgische  Fahrzeuge,  weil  sie  auf  dem  belgischen
Strome  einherfuhren,  weil  sie  den  eigenen  Strom  benutzten,  um
ins  freie  Meer  zu  gelangen  und  ihren  von  Gott  und  der  Natur
angewiesenen  Antheil  am  Welthandel  durch  eigenen  Fleiß  und
eigene  Thätigkeit  zu  erwerben.  Daß  Joseph  dieses  Recht  zu  vertheidigen
  suchte,  erweckte  solchen  Zorn  bei  denen,  die  davon  weder
Vortheil  noch  Nachtheil  haben  konnten!  Welche  Anschauungen
mußten  sich  unter  dem  Könige  Friedrich  II.  gebildet  haben,  daß
ein  ehrenwerther  Mann  ganz  aufrichtigen  Sinnes  dem  Keiser
dieses  Recht  absprach?  )

Joseph  II.  und  Kaunitz  erhoben  eine  lange  Reihe  von  gleichartigen
  Forderungen  gegen  die  Holländer,  nur  nicht  zuerst  diejenige
der  Oeffnung  der  Schelde.  Dann  erst,  als  Unterhandlungen  darüber
  im  Gange  waren,  trat  Joseph  im  August  1784  mit  der  Forderung
  auf  die  Schelde  zu  öffnen  und  die  Schifffahrt  auf  derselben
  frei  zu  lassen,  auch  seinen  Unterthanen  nicht  ferner  zu
wehren  aus  ihren  Häfen  nach  anderen  Welttheilen  Handel  zu  treiben.
  War  die  Forderung  etwas  Entsetzliches?

Die  Sache  ward  ein  Gegenstand  für  Europa.  In  Frankreich

1)  Lohm  IIL  247.