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seine  Neffen  in  die  Bisthümer,  Erzbisthümer  und  Abteien  von
Deutschland  setzen.  Dann  wird  er  sie  bald  säcularifiren,  und  auf
allen  Reichstagen  durch  die  Stimmen  seiner  Neffen  die  Mehrheit
erlangen.  Die  Reichsverfassung  nöthigt  uns  die  katholischen
Geistlichen  in  ihren  Rechten  zu  schützen.  Die  weltlichen  Fürsten
beider  Confessionen  haben  ein  gleiches  Interesse  an  Behauptung
der  Länder,  welche  sie  besitzen.  Darum  wird  dieser  Bund
den  Kaiser  hemmen  und  hindern  in  allen  Ansprüchen  auf  unsere
Staaten.“

„Nicht  minder  wichtig,“  sagt  der  König,  „ist  der  Reichstag
von  Regensburg  und  das  Kammergericht  von  Wetzlar.  Wenn
man  nicht  zeitig  darauf  Bedacht  nimmt  diese  alten  Einrichtungen
in  ihrer  Kraft  zu  behaupten:  so  wird  der  Kaiser  sie  benutzen,  um
seinen  Despotismus  durch  ganz  Deutschland  zu  begründen.  Das
sind  die  wichtigen  Punkte,  welche  die  deutschen  Fürsten  zu  diesem
Bündnisse  bewegen  müssen,  weil  ihre  Interessen  die  nämlichen
find.  Der  Vortheil  besteht  darin,  daß,  wenn  der  Kaiser  seine
Macht  misbrauchen  will,  die  vereinigten  Stimmen  des  ganzen
deutschen  Reichskörpers  ihm  Gefühle  der  Mäßigung  einflößen
können.“

Dahin  war  es  gekommen,  daß  der  König  von  Preußen,  der
niemals  eine  Institution  des  Reiches  geachtet,  der  den  Reichstag
durch  seine  Gesandten  hatte  beschimpfen  lassen,  der  nicht  bloß  für
seine  eigenen  Länder,  sondern  im  Friedensschlusse  von  Teschen  auch
für  Mecklenburg  wider  den  Willen  der  Stände  dieses  Landes  die
Freiheit,  wie  man  es  nannte,  von  den  Reichsgerichten  gefordert
und  erlangt  hatte,  )  der  ferner  geflissentlich  seit  dem  Beginne
seiner  Regierung  in  seinen  Unterthanen  jede  Erinnerung  an  das
einstige  Band  mit  dem  Reiche  zu  ertödten  gestrebt  hatte  —  daß
dieser  selbe  König  nun  den  Plan  ausarbeitet  sich  der  bestehenden

1)  Dohm  I.  249.