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diesem  seinem  Wunsche  des  Verbotes  zu  willfahren.  Es  gestattete
Jedem  die  Schrift  zu  lesen,  der  etwa  sie  lesen  wollte.

Wie  war  doch  auch  wieder  dieser  Fürstenbund,  dem  Hannover,
Kursachsen  und  einige  Kleinere  beitraten,  so  wenig  offen  und
ehrlich!  Was  in  der  Natur  der  Sache  begründet  war,  daß  der
Bund  nur  gegen  den  Kaiser  geschlossen  werden  konnte,  das  spricht
Friedrich  II.  in  seinen  Briefen  offen  aus.  „Wir  wollen  uns  einmüthig
  dem  maßlosen  Ehrgeize  des  Cäsar  von  Oestreich  widersetzen.“!)
  Aber  die  Worte  des  Bundes  sagen  das  nicht.  Derselbe
neunt  Oestreich  und  nicht  den  Kaiser.  Er  hält  sich  in  allgemeinen
Redensarten,  zur  Köderung  der  Schwachen.  Man  berief  sich  darauf,
  daß  ein  solcher  Bund  nicht  etwas  Neues  sei.  Und  doch  sollte
derselbe  nach  den  Worten  des  Ministers  Herzberg,  des  vornehmsten
Werkzeugs,  ein  neues  politisches  System  in  Deutschland  begründen.
Und  dies  wollte  man  thun  ohne  Vorwissen  des  Reichsoberhauptes,
des  obersten  Richters  im  Reiche.  Man  wollte  nach  den  Worten
die  Reichsverfassung  schützen,  und  forderte  doch  zu  diesem  Schutze
nicht  Alle  und  Jeden  auf,  denen  doch  Allen  in  gleichem  Maße  an
diesem  Schutze  gelegen  sein  mußte.  Man  ließ  zuerst  und  vor
allen  Dingen  das  Haupt  selbst,  den  Kaiser  weg.  Man  wollte
nach  den  Worten  allerdings  jeden  Reichsstand  auffordern:  in  der
That  forderte  man  auf  nach  der  Auswahl  des  Königs  von  Preußen.
Die  geistlichen  Kurfürsten  und  Fürsten,  mit  Ausnahme  von  Mainz,
die  kleineren  weltlichen  Fürsten,  die  Grafen,  die  Reichsstädte  wurden
  nicht  gefragt.  Der  Grund  liegt  nahe.  Der  natürliche  Schützer
aller  dieser  Schwachen  war  der  Kaiser.  Es  lag  im  natürlichen
und  wohlbegründeten  Interesse  aller  dieser  Kleinen,  daß  die  Macht
des  Reichsoberhauptes  nicht  noch  mehr  geschwächt,  sondern  daß  sie
gefestigt  würde.

Darum  machte  die  Schließung  dieses  Fürstenbundes  auf  alle

1)  Oeuv.  XXVI  517.