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selben  ohne  große  Umstände  und,  so  viel  möglich,  in  der  Stille
wegzuschaffen.  Wohin  sie  geschafft  werden  sollen,  sagt  er  nicht.
Aber  er  fügt  ausdrücklich  hinzu:1)  „Es  ist  dies  Mittel  um  so
nöthiger,  da  ohnehin  schon  dergleichen  Versammlungen  zur  Privatandacht
  außer  den  Kirchen  und  in  Particulierhäusern  nicht  ohne
Ursache  gänzlich  verboten  sind.“  Für  die  Fagon  blieb  also  lediglich
  über  die  individuelle  Stellung  des  Einzelnen  in  sich  zu  den
bestehenden  Kirchen.

Es  ist  ein  eigenthümlicher  Zustand,  der  daraus  sich  entwickeln
mußte.  Die  kirchlichen  Gebräuche  bestanden  fort.  Es  ward  gepredigt,
  kirchlich  getraut,  getauft,  confirmirt,  das  Abendmahl
gereicht.  Und  zur  selben  Zeit,  wo  nur  die  Theilnahme  an  solchen
Dingen,  wenigstens  an  kirchlicher  Trauung,  an  Taufen,  an  Confürmation
  die  kirchlichen  Rechte  verbürgte,  sah  man  von  höchster
Stelle  herab,  von  dem  berufenen  Schützer  aller  dieser  kirchlichen
Gebräuche,  von  dem  Schlußsteine  des  Gebäudes  sowohl  der  Kirche
als  des  Staates  langsam  und  allmälig  durch  alle  Schichten  des
Volkes  die  Meinung  sich  ergießen,  daß  es  nichts  sei  mit  allen
diesen  Bräuchen,  die  man  da  feiere.  Selbst  wenn  Friedrich  II.
vorsichtig  genug  war,  wie  man  ihm  oft  nachgerühmt,  nicht  absichtlich
  und  planmäßig  die  Gewissen  anderer  Menschen  irre  zu  machen:
so  wußte  man  doch,  mit  wem  er  umging,  so  wußte  man,  daß  der
Cyniker  la  Mettrie  und  ähnliche  Philosophen  von  gleichem  Schlage
diese  Vorsicht  nicht  kannten,  so  wußte  man  doch,  daß  Friedrich
Bücher  in  die  Welt  ausgehen  ließ,  welche  Kinder  desselben  Geistes
waren,  der  die  damals  allerdings  nicht  bekannten  Briefe  an  Voltaire,
  an  Jordan,  an  d'Alembert  und  Andere  schrieb.

Ob  Friedrich  II.  einmal  ernstlich  die  Frage  erwogen,  was
denn  zuletzt  werden  solle  aus  solchem  Dualismus,  damit  wir  nur
ein  solches  Wort  hier  gebrauchen?

1)  Preuß:  Urkundenbuch  I.  33.  von  1746.