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Aus  demselben  Grunde  legt  der  König  Werth  auf  den  Religionsunterricht
  /der  Jugend.  Der  Pariser  Philosoph  d'Alembert
rieth  ihm  an  es  einzurichten,  daß  die  Predigt  sich  nur  mit  der
Moral  beschäftige  und  daß  Religion  und  Predigt  gesondert  gelehrt
würden,  ohne  fie  so  übel,  wie  man  thue,  mit  einander  zu  verbinden.
  Als  Grund  dieser  Meinung  gab  der  Philosoph  an,  daß  die
Menschen,  indem  sie  ungläubig  werden,  zugleich  auch  die  Moral
verlieren.  D'Alembert  bezeichnet  dies  als  einen  der  größten  Mängel
  der  üblichen  Erziehung.

Der  König  jedoch  folgte  dabei  einem  anderen  Plane.  „Daß
die  Schulmeister  auf  dem  Lande,“  sagt  er,  1)  „den  jungen  Leuten
Religion  und  Moral  lehren,  ist  recht  gut,  und  müssen  sie  davon
nicht  abgehen,  damit  die  Leute  bei  ihrer  Religion  hübsch  bleiben
und  nicht  zur  katholischen  übergehen.  Denn  die  evangelische  Religion
  ist  die  beste  und  weit  besser,  als  die  katholische.  Darum
müssen  die  Schulmeister  sich  Mühe  geben,  daß  die  Leute  Attachement
  zur  Religion  behalten,  und  müssen  sie  so  weit  bringen,  daß
sie  nicht  stehlen  und  morden.  Diebereien  werden  indessen  nicht
aufhören,  das  liegt  in  der  menschlichen  Natur.  Denn  natürlicher
Weise  ist  alles  Volk  diebisch,  auch  andere  Leute  und  solche,  die  bei
den  Cassen  sind  und  sonst  Gelegenheit  dazu  haben.“

Der  wesentliche  Grund  also,  weshalb  der  König  Religionsunterricht
  in  den  Schulen  wünsche,  ist  die  Furcht  vor  dem  Katholizismus.
  Sein  Vertrauen  auf  die  positive  Kraft  der  Religion  überhaupt
  ist  gering.  Er  legt  diese  seine  Ansicht  über  die  Macht  der
Religion,  den  Grad  seines  Vertrauens  auf  die  moralische  Kraft
im  Menschen  noch  klarer  und  bestimmter  dar  in  dem  Briefwechsel
mit  seinem  Bruder,  dem  Prinzen  Heinrich.  2)

Der  Prinz,  der  in  ähnlicher  Weise  an  dem  Philosophenthume

1)  a.  a.  O.  —  2)  Oeuv.  XXVI.  479,  Nvbr.  1781  fr.