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einige  Monate  nach  dem  Frieden  das  General-Schul--Reglement.
Man  hat  dasselbe  in  neueren  Zeiten  oft  gelobt.  Es  scheint  dieses
Lobes  nicht  unwürdig.  Wichtiger  jedoch  ist  die  Frage,  ob  dasselbe
eine  bedeutende  Wirksamkeit  habe  üben  können.  Dies  ist  deshalb
nicht  anzunehmen,  weil  man  nicht  sicher  weiß,  ob  es  überhaupt
jemals  in  Kraft  getreten  sei.  )  Es  kam  so  sehr  in  Vergessenheit,
daß  ein  langjähriges  Mitglied  des  Ober-Schul-Collegi#  unter
Friedrich  II.,  der  als  Schriftsteller  bekannte  Büsching  in  seiner
Charakteristik  des  Königs  dieses  Reglements  nicht  einmal  erwähnt.


Der  König  dagegen  faßte  einen  anderen  Gedanken,  der  ihm
nützlich  erschien  zur  Erreichung  zweier  Zwecke  auf  einmal.  Nach
dem  siebenjährigen  Kriege  durchschwärmten  die  Invaliden  und
Krüppel  bettelnd  die  Länder.  2)  Zugleich  forderte  der  Zustand  der
Schulen  Aufhülfe.  Der  König  gerieth  auf  den  Einfall  diese  Aufhülfe
  zu  bewirken  durch  Versorgung  der  Invaliden.  Es  war  ein
sonderbarer  Gedanke  solchen  verdienten  braven  Männern  dadurch
ein  ruhiges  Alter  sichern  zu  wollen,  daß  man  ihnen  die  Bildung
einer  rohen  Landjugend  übertrug  und  dafür  sie  höchst  schmal  bezahlte.
  Und  wiederum  war  es  eine  arge  Zumuthung,  daß  die
Eltern  ihre  Kinder  einem  Manne  zum  Unterrichte  übergeben  sollten,
  der  als  Soldat  auf  seinem  Posten  ehrlich  und  brav  seine
Pflicht  gethan  haben  mochte,  der  indessen  von  der  Möglichkeit  anderer
  Anforderungen  an  seine  Befähigung  nie  geträumt  hatte.
Allein  der  König  wollte  es  nun  einmal  so.  Dagegen  blieben  alle
Vorstellungen  der  Behörden  vergeblich,  und  die  Sache  ward  ins
Werk  gerichtet.  Hatte  schon  früher  der  König  wahrnehmen  müssen,
daß  seine  Pommern  und  Märker  mit  den  Sachsen  nicht  auf  gleicher
  Stufe  der  geistigen  Entwickelung  ständen:  so  ist  nicht  anzu-1)

  Preuß.  III.  114.  verneint  es.  Es  ist  abgedruckt  bei  Dehm  a.  a.  O.  —
2)  Dohm  IV.  445.