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nehmen,  daß  sie  nach  solchen  Maßregeln  sich  höher  empor  geschwungen
  haben  werden.

Denn  man  sollte  doch  dies  nicht  außer  Acht  lassen.  Eben  so
wie  ursprünglich  aller  Volksunterricht  in  der  Kirche  wurzelt:  so
sind  auch  noch  bis  auf  den  heutigen  Tag  ungeachtet  der  Modificationen
  im  Einzelnen  auf  deutschem  Boden  die  Geistlichen  und
Volksschullehrer  durchweg  die  Träger  der  Cultur  des  Volkes.  Die
Wirksamkeit  der  eigentlichen  Männer  der  Wissenschaft  und  Kunst
ist  nur  eine  mittelbare,  die  für  die  Menge  Bedeutung  erst  gewinnt
durch  die  Theilnahme  derer,  welche  unmittelbar  und  stetig,  nicht
auf  die  Hunderte,  die  Tausende,  sondern  auf  die  Millionen  der
Menschen  wirken.  Diese  Bemerkung  liegt  so  nahe,  daß  sie  kaum
der  Erwähnung  bedürfte,  wenn  sie  nicht  uns  auf  einen  anderen
Zweck  führte,  den  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  der  König  Friedrich
bei  diesem  seltsamen  Verfahren  gegen  Wunsch  und  Willen  aller
Betheiligten  verfolgte.  Die  Invaliden  sollten  die  leicht  entzündliche
  Jugend  erfüllen  mit  den  Erzählungen  der  Kriegesthaten,  sollten
  in  ihnen  den  Geist  der  Nacheiferung  erwecken,  sollten  durch
diesen  Eifer  der  Jugend  den  unverkennbaren  Widerwillen  der
Eltern  gegen  den  Militärdienst  abstumpfen.

Dagegen  bedurften  die  Schulen  und  ihre  Lehrer,  die  weniger
durch  den  Unterricht,  als  durch  irgend  welchen  Nebenerwerb  ihren
dürftigen  Lebensunterhalt  gewannen,  einer  Aufhülfe  durch  Geldmittel.
  Diese  hat  der  König  Friedrich  II.  nur  selten  gewährt.  Er
hat  wohl  einmal,  wenn  er  dem  Adel  einer  Provinz  ein  Darlehen
zu  geringem  Zinsfuße,  etwa  zu  1  und  2  Prozent  bewilligte,  die
Zinsen  dieses  Capitals  zur  Verbesserung  der  Einkünfte  von  Lehrstellen
  auf  dem  Lande  angewiesen.  )  Im  Jahre  1772  nach  der
Theilung  Polens  nahm  er  einen  noch  stärkeren  Anlauf.  Es  war  um
dieselbe  Zeit,  als  er  zu  d'Alembert  über  seine  Thätigkeit  auf  diesem

1)  Preuß.  III.  117.