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Sie  allein  ihr  zu  geben  vermögen.  Kommen  Sie,  um  diesem
Wildling  das  Pfropfreis  der  Wissenschaften  einzuimpfen,  damit  es
gedeihe.“!)  Es  gedieh  indessen  nicht  sehr.  Maupertuis  berichtet
im  Jahre  1746:  „Ich  kann  nichts  ausrichten  ohne  meine  Bestallung.
  Ich  fühle  die  Schwierigkeit  meine  Stelle  auszufüllen  und
den  Wetteifer  unter  Leuten  der  Wissenschaft  anzuregen,  die  regiert
werden  durch  Staatsminister  und  Generale  der  Armee,  welche  durch
ihre  Titel  über  alle  Uebrigen  erhaben  sind.  Ich  habe  in  der  Akademie
  der  Wissenschaften  (zu  Paris)  oft  den  Vorsitz  geführt  vor
Herzögen  und  Ministern;  allein  in  Frankreich  hatten  der  Geschmack
der  Nation  für  die  Wissenschaft,  und  vielleicht  eine  Art  Glück  mir
eine  gewisse  Beachtung  verliehen,  welche  ich  hier  unmöglich  finden
kann,  wenn  nicht  Ew.  Majestät  mir  dieselbe  geben.  Die  Wissenschaften
  sind  hier  zu  Lande  in  einem  Zustande  der  Erniedrigung,
den  das  Reglement  der  Akademie  selbst  ankündigt.  Man  kann  bis
jetzt  hier  sagen,  was  Fontenelle  von  der  gothischen  Zeit  Frankreichs
sagt,  wo  es  noch  nicht  entschieden  war,  ob  nicht  die  Wissenschaften
den  Mann  von  Stande  herabwürdigten.“  In  Folge  dessen  ließ
der  König  dem  Maupertuis  das  gewünschte  Patent  als  Präsident
ausfertigen.  Man  sieht,  wie  das  alles  das  soldatische  Gepräge  an
sich  trug.  Maupertuis  war  wie  der  Hauptmann  einer  Compagnie.
Als  solcher  hatte  er  auch  die  Verwaltung  der  Gelder  der  Akademie
zu  besorgen.  Es  bedurfte  seiner  dringenden  Bitte,  bis  der  König
ihm  das  abnahm.

Die  Sprache  der  Akademie  war  französisch,  und  der  König
Friedrich  II.  war  darin  französischer  als  Maupertuis.  Die  deutschen
  Gelehrten,  welche  Mitglieder  der  Akademie  waren,  beklagten
sich,  daß  ihre  Schriften  zum  Zwecke  der  Herausgabe  erst  ins  Französische
  übertragen  wurden.  Auf  die  dringende  Verwendung  des
Maupertais  erhielten  sie  die  Erlaubnis,  daß  ihre  Schriften  fortan

1)  Oeuv.  XVI.  335.  fl.