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war  in  den  Kalendern  astrologischer  und  ähnlicher  Aberglauben
aller  Art.  Es  ward  darin  mit  rothen  Lettern  gedruckt,  welche
Tage  gut  seien  zum  Aderlassen,  Schröpfen,  Kinder  entwöhnen,
Holz  fällen  und  was  mehr  dahin  gehört.  Dieselben  Männer  der
Wissenschaft,  die  nach  dem  Vorgange  ihres  Königs  allen  möglichen
Eifer  entwickelten  im  Deklamiren  gegen  die  Finsternis  des  Mittelalters,
  von  welchem  sie  sehr  wenig  wußten,  fanden  es  ganz  in  der
Ordnung,  daß  sie  im  Zeitalter  der  Philosophie  ihren  eigenen  Lebensunterhalt
  zogen  von  dem  kindischen  Aberglauben  des  Volkes.

Im  Jahre  1779  jedoch  schlug  ihnen  das  Gewissen.  Der  Kalender
  erschien  ohne  rothe  Buchstaben.  Die  Akademie  verkündete
im  hohen  Tone:  sie  könne  nicht  länger  mehr  zusehen  1)  —  ein
seltsamer  Ausdruck  für  das  was  man  selber  thut  —  daß  der  gemeine
  unwissende  Mann  durch  ungegründete  Wetterprophezeiungen,
durch  Anzeige  der  Tage,  die  man  ehedem  zum  Aderlassen,  Schröpfen
u.  s.  w.  für  vorzüglich  gut  gehalten,  und  durch  mehr  albernes
Zeug  hinters  Licht  geführt  werde.  Die  Akademie  hat  also  befohlen,
  daß  all  dieses  unnütze  Zeug  künftig  aus  ihren  Kalendern
weggelassen  werden  soll.  Dagegen  will  sie  statt  dessen  nützliche
und  angenehme  Sachen  zum  Unterrichte  des  Bürgers  und  des
Landmannes  einrücken.

Mit  unwilligem  Erstaunen  sah  das  Volk  den  Kalender  ohne
die  rothen  Buchstaben.  Es  wollte  ihn  nicht  kaufen.  Die  armen
Akademiker  mußten  ihren  Anlauf  zur  Offenherzigkeit  und  Wahrheit
  mit  der  Hälfte  ihrer  Einnahme  bezahlen.  Das  war  gar  zu
hart  und  bitter.  Sollten  sie  die  Märtyrer  sein?  Lieber  kehrten
die  Philosophen  um  von  diesem  unpraktischen  Wege.  Im  nächsten
Jahre  erschien  der  Kalender  wieder  mit  der  alten  wohlbekannten
Mischung  von  Schwarz  und  Roth.  Er  zeigte  wieder  an,  wann
gut  Haarabschneiden,  gut  Purgiren,  bös  Arznei  brauchen,  gut

1)  Preuß.  III.  242.