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Brechen,  gut  Schwitzen  u.  s.  w.  sei.  Der  Absatz  stieg  sofort  wieder
zu  der  vorigen  Höhe,  und  die  Besoldungen  der  Akademiker  waren
hergestellt.

Demgemäß  erhielt  sich  in  den  preußischen  Volkskalendern  der
ungereimteste  Aberglaube  und  die  für  die  Gesundheit  der  Menschen
schädlichsten  Vorurtheile  länger,  !)  als  in  den  Kalendern  anderer
deutschen  Länder,  welche  nicht  unter  den  Augen  und  mit  Vollmacht
der  Gelehrtenvereine  verfaßt  wurden.  Mithin  war  der  praktische
Beweis,  ob  es  nützlich  sei  das  Volk  zu  täuschen,  von  der  Akademie
der  Wissenschaften  zu  Berlin  unwiderleglich  geführt.  Daß  eben
dieselbe  Akademie  bei  allem  Eifer  gegen  das  was  sie  im  Vereine
mit  dem  Könige,  und  nach  seinem  Willen  Fanatismus  nannte,  für
die  Bildung  derjenigen  Deutschen,  welche  dem  Könige  von  Preußen
gehorchten,  nur  schädlich  gewirkt  haben  könne,  dürfte  kaum  bezweifelt
  werden.

Dennoch  nahm  der  König  Friedrich  für  sich  Verdienste  in
Anspruch  auf  vielen  Gebieten  der  menschlichen  Cultur.  Er  selbst
datirt  von  sich  eine  Art  neuer  Civilisation.  „Ich  habe,“  sagt  er,)
„in  meinem  Lande  die  Reste  der  wilden  Gebräuche  unserer  alten
Vorfahren  abgeschafft.“  Hatten  denn  jemals  diese  Vorfahren  ein
Werbesystem  und  eine  Heereseinrichtung  wie  diejenige  des  Königs
von  Preußen,  eine  Monopolwuth  wie  die  seinige  mit  der  Kehrseite
des  Schleichhandels,  ein  Steuerwesen  nach  Art  der  Regie  gekannt,
oder  die  Möglichkeit  einer  solcher  Misregierung  mit  den  unzähligen
Förderungen  der  Immoralität  auch  nur  zu  ahnen  vermocht?  Aber
freilich,  Industrie  und  Handel,  Wissenschaften  und  Künste  waren
nach  der  Meinung  des  Königs  sein  Werk.  „Die  Baukunst,“  sagt
er,  7)  „datirt  bei  uns  seit  1740.“  Voran  nennt  er  dann  das
Schloß  und  das  Zeughaus  von  Berlin.  Doch  ermäßigt  er  dies
eigene  Lob.  „Es  find  keine  Werke  von  Athen  und  Rom  “  meint

1)  Dohm  IV.  457.  —  2)  Oeuv.  XX  258.  —  3)  Oeuv.  II.  29.