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klagen  wohl  die  Menschen?“  pflegte  dann  der  König  zu  sagen.
„Ich  habe  während  meiner  ganzen  Regierung  keine  neue  Auflage
angeordnet.“)  Die  Last  seiner  drückenden  Monopole  und  was
alles  damit  zusammenhing,  was  alles  die  Aufrechthaltung  dieser
Monopole  bezweckte,  erschien  ihm  nicht  als  eine  neue  Auflage.  Dagegen
  gewährte  er  einem  jeden  die  Freiheit  über  Religion  und
Kirche  zu  philosophiren  nach  seiner  Art,  und  für  diese  Freiheit  war
man  nicht  einmal  dankbar.

Und  doch  hätte  der  König  in  seinen  späteren  Jahren  an  der
Wirkung  seiner  eigenen  Maßregeln  mit  dem  Monopol  des  Kaffees
erkennen  können,  was  denn  eigentlich  seine  Unterthanen  drücke.  Im
Jahre  1780  machte  er  den  Kaffeeverkauf  völlig  zu  seinem  Eigenthume.
  Das  Pfund  Kaffee  kostete  in  Hamburg  damals  6—7  Schilling;
  demnach  kam  das  Pfund  in  Berlin  auf  4¾  ggr.  Der  König
verkaufte  dieses  Pfund  in  gebrauntem  Zustande  zu  24  Loth  für
einen  Rthlr.  Arme  Leute  sollten  überhaupt  keinen  Kaffee  trinken,
meinte  er.  Sie  könnten  sich  an  Biersuppe  halten;  denn  auch  er
sei  damit  auferzogen.  Nur  derjenige,  welcher  20  Pfund  auf  einmal
  kaufen  könne,  erschien  durch  sein  Vermögen  als  berechtigt  zum
Kaffeetrinken  und  erhielt  mit  seinem  Kaffee  zu  9  ggr.  für  das
Pfund  einen  Brennschein.  Die  Geringeren  mußten  den  vollen
Preis  des  Königs  zahlen.  Um  dies  zu  controlliren,  gingen  bei
Tage  und  bei  Nacht  auf  den  Gassen  besondere  Angestellte  umher,
die  man  amtlich  Schniffeler  nannte.  Sie  schniffelten,  wo  Kaffee
gebrannt  wurde,  drangen  zu  jeder  Zeit  und  Stunde  in  jedes  Haus
und  forderten  den  Brennschein.  War  ein  solcher  nicht  da:  so
diente  eine  dreijährige  Festungsstrafe  zur  Belehrung  des  Unglücklichen,
  der  nicht  einsah,  daß  er  als  Armer  kein  Recht  zum  Kaffeebrennen
  habe.  Zu  diesem  Geschäfte  des  Schniffelns  wurden  400
Invaliden  abgerichtet.  Es  gab  nicht  wenige  wohlmeinende  Leute,

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1)  Mir.  u.  Mauv.  II.  317.
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