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die  Controlleure  in  Berlin  200  und  100  Thaler.  Das  ist  zu  viel.
80  Thaler  für  jeden  derselben  reichen  hin.  Wenn  sie  sich  durch
Eifer  und  Unbestechlichkeit  auszeichnen,  so  will  ich  ihnen  20  bis
30  Thaler  mehr  bewilligen.“  Aehnlich  ist  es  mit  den  Anderen.
Wie  auch  soll  man  ihnen  so  viel  Geld  geben?  „Seit  1778  haben
die  Zölle  in  Westpreußen  fast  nichts  mehr  aufgebracht,  und  doch
wollen  die  Angestellten  Tantiemen,  die  man  ihnen  mit  reinem
Verluste  bezahlen  würde!“  Der  König  erklärt:  er  könne  bei  der
stetigen  Verminderung  der  Einnahme  die  Dinge  nicht  länger  auf
diesem  Fuße  lassen.  Er  meint,  daß  man  in  Pommern  und  Ostpreußen
  mit  gutem  Gewissen  die  Hälfte  der  Angestellten  entlassen
  könne.1)  Dasselbe  ergibt  sich  ihm  für  die  anderen  Provinzen.
  „Ich  will  nicht  meine  Einkünfte  mit  den  Angestellten
theilen,“  erklärt  er.  :)  „Ich  nehme  von  Accise  und  Zoll  nicht  sieben
Millionen  ein,“  sagt  er,  „und  die  Erhebungskosten  sind  800,000
Thaler.  Das  ist  zu  viel.  Ich  will  sie  herabdrücken  auf  600,000
Thaler.“  Indessen  beruhigt  er  den  de  Launay.  3)  Nicht  dieser
Franzose  mit  20,000  Thaler  jährlich  soll  darunter  leiden.  Er  soll
alles  behalten,  und  wenn  er  gute  Ordnung  hält,  noch  mehr  haben;
aber  die  Anderen,  die  Subalternen  haben  zu  viel.  De  Launay
wagt  es  eine  Erhöhung  der  Zölle  am  Rheine  vorzuschlagen.  )
Der  König  genehmigt  sie  nicht.  „Man  schlägt  ja  doch  schon  den
Landweg  ein,“  sagt  er,  „denn  alle  Regierungen  dort  verlangen
Zoll;  aber  wir  können  daran  nichts  ändern.  Wir  können  nur
unsere  Angestellten  überwachen;  denn  Directoren,  Commis,  kurz
alle  dort  betrügen.“  5)

Nachdem  der  König  diese  Dinge  lange  überlegt,  trit  er  endlich
  am  25.  Juni  1783  damit  hervor.  )  Er  selbst  hat  die  Gehalts-1)

  a.  a.  O.  p.  64.  nr.  139.  —  2)  a.  a.  O.  ur.  141.  —  3)  a.  a.  O.
P.  69.  nr.  144.  —  4)  a.  a.  O.  p.  67.  —  5)  a.  a.  O.  p.  74.  nr.  153.—
6)  a.  a.  O.  p.  72.  nr.  150.