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ihn  selbst  blieb  nichts  mehr  als  die  Erinnerung,  der  Rückblick  auf
sein  Leben.  War  dieser  ihm  erfreulich?

Wir  haben  zu  sehen,  wie  er  selbst  sein  Leben  anschaute.

Im  Jahre  1769  legte  Friedrich  II.  sein  Testament  nieder.)
„Es  ist  die  Bestimmung  des  Menschen  zu  arbeiten  für  das  Wohl
der  Gesellschaft.  Seitdem  ich  zur  Leitung  der  Geschäfte  gekommen
bin,  habe  ich  es  mit  aller  Kraft  mir  angelegen  sein  lassen,  um
nach  meiner  schwachen  Einsicht  diesen  Staat,  den  ich  die  Ehre  habe
zu  regieren,  glücklich  und  blühend  zu  machen.  Ich  habe  Gesetz
und  Gerechtigkeit  regieren  lassen.  Ich  habe  Ordnung  und  Richtigkeit
  in  die  Finanzen  gebracht.  Ich  habe  die  Armee  in  der  Zucht
erhalten,  welche  sie  allen  anderen  Truppen  Europas  überlegen  gemacht
  hat.  Nachdem  ich  also  meine  Pflicht  gegen  den  Staat  erfüllt,
  würde  ich  mir  einen  ewigen  Vorwurf  daraus  machen,  wenn
ich  vernachlässigte,  was  meine  Familie  betrifft.“

„Ich  gebe  willig  und  ohne  Bedauern  diesen  Hauch  des  Lebens,
der  mich  beseelt,  der  wohlwollenden  Natur  zurück,  die  mir  ihn
verliehen,  und  meinen  Leib  den  Elementen,  aus  welchen  er  zusammengesetzt
  ist.  Ich  habe  als  Philosoph  gelebt,  und  als  solcher
will  ich  begraben  werden,  ohne  Prunk  und  ohne  Pracht.  Ich  will
weder  secirt,  noch  einbalsamirt  werden.  Man  soll  mich  zu  Sanssouci
  auf  der  Höhe  der  Terrasse  begraben  in  einem  Grabmale,
das  ich  mir  dort  habe  erbauen  lassen.“

Friedrich  II.  lebte  noch  17  Jahre  nach  diesem  Testamente.

Er  weilt  allein  auf  der  Höhe  der  Terrassen  von  Sanssouci.
Er  unterhält  noch  mit  der  ihm  angetraueten  Frau  einen  Briefwechsel.
  Derselbe  betrifft  höchstens  die  Umstände  seiner  Gesundheit.
  Er  correspondirt  mit  seinem  Bruder  dem  Prinzen  Heinrich,
mit  Pariser  Philosophen,  wie  d'Alembert.  Er  ladet  diesen  ein,
wiederholt  und  oft.  D'Alembert  kommt  nicht.  Weit  sicherer  ist

1)  Oeuv.  VII.  215.