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über  Sklaven  zu  herrschen.“  Man  hat  dies  Wort  sehr  gelobt  als
die  Aeußerung  einer  hohen  Seele.  Warum  das?  War  der  Mann,
der  also  sich  äußerte,  aus  einem  anderen  Stoffe  geformt,  als  seine
Unterthanen?  Hatte  der  Mann,  der  also  sprach,  in  jener  Zeit,
wo  auch  noch  an  ihm  die  Reihe  des  Gehorchens  war,  auch  nur
ein  einziges  Mal  dem  Vater  gegenüber  sich  so  bewiesen,  daß  er
Anspruch  hatte  auf  den  Namen  eines  innerlich  freien  Menschen?
Wenn  nicht,  welches  Recht  hatte  er  eine  solche  Anklage  zu  werfen
auf  die  Millionen  von  Menschen,  die  er  nicht  kannte,  von  denen
er  nicht  wissen  konnte,  wie  viele  an  wahrem  Mannesmuthe  und
wahrer  Menschenwürde  ihm  überlegen  waren?  Und  nach  Allem,
was  denn  hatte  dieser  Mann,  der  also  scharf  und  schneidig  das
Urtheil  der  Verwerfung  über  seine  Zeitgenossen  sprach,  in  den
langen  sechs  und  vierzig  Jahren  seiner  Regierung  gethaun,  um  die
Menschen  emporzuheben  aus  der  Sklaverei,  in  welcher  er  sie  fand?
Wir  reden  nicht  von  einer  freien  Presse,  von  einer  freien  Aeußerung
der  Meinungen,  außer  denen  in  kirchlichen  und  religiösen  Dingen,
wo  alles  gestattet  war.  Die  Männer,  die  innerhalb  der  Grenzen
ihrer  Befugnisse  und  Pflichten  anderer  Meinung  gewesen  waren
als  er,  weilten  darum  und  nur  darum  in  den  Festungsmauern
von  Spandau.  Friedrich  hatte  die  Canaille  zur  Subordination
gebracht.  Fortan  herrschte  im  Lande  tiefe  Stille.  Wenn  die  Menschen
  unter  ihm  Sklaven  waren,  wie  er  sie  nannte:  was  denn
war  er?  )

Freilich  d'Argens  und  d'Alembert  und  der  ganze  andere  Troß
der  Franzosen  hatten  ja  längst  ihm  gesagt,  was  er  sei:  der  König
der  Philosophen  und  der  Philosoph  der  Könige.  Was  er  auch
thun,  was  er  auch  sagen  mochte:  er  war  von  Paris  aus  seines
Lobes  und  Ruhmes  gewis.  Als  in  dem  Prozesse  des  Müllers
Arnold  alle  Welt  sich  entsetzte  vor  dem  Eingriffe  des  Königs  in

1)  22.  August  1772.