491

der  Freiheit  vom  Militärdienste  zu  durchbrechen  wußte,  wie  er  mit
roher  Gewalt  eingriff  in  den  öffentlichen  Frieden  und  die  Sicherheit
  des  Lebens.  Es  gereicht  den  Vertretern  des  Landes,  dem
Ausschusse  der  Stände  zur  Ehre,  daß  sie  dagegen  nicht  schwiegen,
daß  die  Schwachen  sich  nicht  beugten  vor  den  Drohungen  des
Starken,  daß  sie  unablässig  ihr  Recht  forderten,  so  lange  bis  der
Starke  stillschweigend  seine  Drohung  fallen  ließ.  Auch  in  anderen
Dingen  zog  das  Land  nicht  völlig  die  Uniform  des  preußischen
Jammers  an.  Die  Verwaltung  des  Steuerwesens  durch  die  Stände
schützte  es  vor  der  Pest  der  verödenden  Regie.

Wir  haben  zu  fragen,  wie  dieses  Land,  das  nicht  in  solcher
Weise  gelitten,  wie  die  anderen  Provinzen,  sich  aussprach  über  die
Zeit  Friedrichs  II.,  damals  aussprach,  als  dieselbe  noch  Allen  in
aummittelbarer  Anschauung  und  frischer  Erinnerung  lebte.  Die
Klagen  der  Stände  fanden  sofort  Gehör  bei  Friedrich  Wilhelm  II.
Er  berief  einen  Landtag,  den  nach  der  Verfassung  auf  die  Bitte
der  Stände  der  Landesherr  nicht  abschlagen  durfte,  den  indessen
Friedrich  II.  immer  verweigert  hatte.  Die  Stände  kamen  zusammen:
  der  Adel,  die  Abgeordneten  der  Städte,  diejenigen  des  Landmannes.
  Denn  dort  weilte  von  Alters  her  der  Landmann  frei
auf  seinem  eigenen  freien  Erbe,  und  jedes  Kirchspiel  sandte  seinen
Vertreter.  Die  Stände,  froh  des  wieder  gegebenen  Rechtes  und
der  Verheißungen  des  neuen  Königs,  thaten  einstimmig  ihm  kund,
daß  Zufriedenheit,  Freude  und  Vertrauen,  welche  seit  vierzig  Jahren
den  ständischen  Herzen  fremd  geworden  seien,  nun  wieder  Eingang
in  dieselben  gewonnen  hätten.  )

Es  dürfte  die  Frage  sein,  ob  ein  Urtheil  schwerer  und  gewichtvoller
  gefällt  werden  kann.  Wo  eine  selbständige  Corporation
als  Vertreterin  ihrer  Mitbürger  eine  solche  Erklärung  an  berufener

1)  Des  Verfassers  Geschichte  von  Ostfriesland  von  1744  —  1815.  S.  194.
Das  betreffende  ständische  Protokoll  ist  gedruckt.