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Der  Dualismus  war  da.  Er  ließ  sich  nicht  ungeschehen
machen.  Es  war  das  Bleibende,  das  Friedrich  II.  geschaffen.  Es
blieb  zugleich  die  Abneigung,  die  Erbitterung  desjenigen  Theiles
der  Deutschen,  die  unter  ihm  im  Angriffe  auf  ihre  Nachbaren  ihr
Blut  vergossen.  Audere  Einrichtungen,  die  Friedrich  II.  um  des
Dualismus  willen  ins  Leben  gerufen,  mußten  fallen,  weil  sie  nicht
in  sich  lebensfähig  waren,  weil  sie  ihre  Wurzel  nur  hatten  in  seiner
  starken  Hand.  Sie  fielen,  theils  sofort,  theils  allmälig.

Sofort  fiel  die  schreckliche  Regie.  De  la  Haye  de  Launay
ward  in  Anklagestand  versetzt.  Die  Untersuchung  ergab  keinen
Unterschleif  von  seiner  Seite,  und  man  ließ  ihn  frei.  Das  königliche
  Monopol  des  Kaffees,  des  Tabacks  wurde  beseitigt.  Die
Münzfälschungen  nach  Polen  hin  wurden  eingestellt.  Die  Unabhängigkeit
  des  Richterstandes,  welche  Friedrich  II.  in  der  Sache
des  Müllers  Arnold  wider  den  Rath  aller  Betheiligten  und  Sachverständigen,
  nach  eigenem  Willen  so  gröblich  angetastet,  ward  hergestellt.
  Eine  Revision  des  Verfahrens  ergab  die  zugefügte  Unbill,
und  die  Richter  wurden  entschädigt.

Andere  Einrichtungen  und  Erlasse  des  neuen  gönigs  bezweckten
  die  Soldaten  menschlicher  zu  behandeln,  diese  Unglücklichen  an
dem  Gefühle  ihrer  Menschenwürde  wieder  aufzurichten.  Man
machte  kein  Hehl  aus  den  Dingen,  die  unter  Friedrich  II.  vorgefallen
  waren.  „Es  hat  dem  Ruhme  ver  preußischen  Armee,“
sagt  der  neue  König,  1)  „äußerst  nachtheilig  werden  müssen,  daß
bei  Anwerbung  der  Ausländer  nicht  bloß  hinterlistige  Täuschungen
und  selbst  Gewaltthätigkeiten  angewendet,  sondern  zur  Herabwürdigung
  der  Ehre  und  Rechte  ven  einer  der  gesittetsten  Nationen
ein  Handel  mit  Menschen  getrieben  worden  ist,  daß  ferner  die
Behandlung  des  gemeinen  Mannes  hier  und  da  in  übertriebene
und  das  menschliche  Gefühl  beleidigende  Härte  ausgeartet  gewesen,

1)  Pieuß.  IV.  333.