Vorwort. Die vorliegende Darstellung des Staats- und Ver- waltungsrechtes von Sachsen-Weimar-Eisenach hat den Zweck, dem Leser in gemeinverständlicher Weise diejenigen öffentlichen Einrichtungen des Großherzog- tums vorzuführen, die man unter dem Inbegriff „Staats- und Verwaltungsrecht“ zu erörtern pflegt. Zur Vermeidung von Unklarheiten und in Anbetracht des rein praktischen Zwecks dieses Werkes wurde von geschichtlichen BRückblicken nach Möglichkeit ab- gesehen. Aus demselben Grunde ist es auch unter- blieben, über die zahlreichen Streitfragen zu berichten, die sich naturgemäß hinsichtlich wichtiger Rechts- vorschriften herausgebildet haben. Den Nicht- juristen, für den hauptsächlich dieses Buch be- stimmt ist, würde es zu weit führen, wollte man ihn über die Mannigfaltigkeit der Gesetzesauslegungen in- formieren. Großen Wert legte Verfasser dagegen auf eine übersichtliche Anordnung des Stoffes, und soll das nachfolgende eingehende Inhaltsverzeichnis dazu dienen, dem Leser auf leichte Art ein Bild von dem gewaltigen Verwaltungsorganismus eines Staates zu verschaffen. Die Darstellung der Verfassung und Verwaltung selbst. mußte entsprechend dem Zwecke des Buches kurz gefaßt werden. Es wurden nur diejenigen Materien eingehender behandelt, die dem *