II. Das Grofsherzogtum Sachsen-Weimar- Eisenach als Staat und Verwaltungskörper. 1. Das Staatsgebiet von Sachsen-Weimar-Eisenach. Das Großherzogtum erstreckt sich vom 27° 33’ bis 290 56’ östlicher Länge und vom 50° 25’ bis 51° 28’ nördlicher Breite. Es hat einen Flächen- gehalt von rund 361000 ha. Das Gebiet hängt nicht einheitlich zusammen, ist vielmehr ein Komplex von unverbundenen Landteilen verschiedener Größe, und zwar werden drei Kreise unterschieden, die in ihren Grenzen einander nicht berühren. Es ist dies der Weimarische Kreis mit etwa 176000 ha, der Eisenacher Kreis mit ungefähr 120000 ha und der Neustädter Kreis mit rund 62000 ha Flächengehalt. Zum Weimarischen Kreis gehören noch die außerhalb desselben gelegenen Amtsgerichtsbezirke Ilmenau und Allstedt mit Oldisleben sowie die Dörfer Bösleben und Kleinkröbitz, zum Eisenacher Kreis als Außengebiete der Amtsgerichtsbezirk Ostheim, das Dorf Seebach sowie die Zillbacher Forsten, zum Neustädter Kreis endlich die außerhalb liegenden Dörfer Förthen, Läwitz, Teichwolframsdorf, Rußdorf und Thränitz. Das Staatsgebiet von Sachsen-Weimar-Eisenach