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Die  praktisch  wertlose  Frage,  wie  die  Worte  „bis  zu  1  fl.“
in  Ziff.  1  zu  deuten  seien,  hat  also  mit  der  Skala  Rei  n-.
hards  nicht  das  mindeste  zu  tun.

Mit  Reinhard  muß  allerdings  zugegeben  werden,
daß  der  im  Gesetze  vorgeschriebene  Umwandlungsmodus
den  praktischen  Verhältnissen  wenig  Rechnung  trägt.  Es
wäre  wünschenswert,  daß  die  subsidiäre  Freiheitsstrafe  p  r  ogressiv
  in  dem  Maße  steigt,  als  die  Geldstrafe  sich  von
1  Mk.  zu  1  Mk.  erhöht.

Nach  den  geltenden  Bestimmungen  tritt  sowohl  an  Stelle
einer  Geldstrafe  von  30  Pfg.  wie  von  3  Mk.  99  Pfg.  eine
Freiheitsstrafe  von  1  Tag.  Es  ist  wohl  ohne  weiteres
ersichtlich,  daß  diese  starren  Strafrahmen,  wenigstens-in  den
unteren  Beträgen  sehr  unangenehm  fühlbar  werden.  Der
Umstand,  daß  der  mit  30  Pig.  bestrafte  Frevler  der  gleichen
Freiheitsstrafe  verfällt  wie  jener,  der  mit  3  Mk.  99  Pig.
Geldstrafe  geahndet  wurde,  ist  sicher  nicht  dazu  angetan,
das  System  der  Strafrechtspflege  als  besonders  gerecht  und
den  einzelnen  Verhältnissen  Rechnung  tragend  erscheinen
zu  lassen.  Die  Behauptung  Reinhards,  diese  Ungleichheit
  in  der  subsidiär  eintretenden  Freiheitsstrafe  müsse  ein
gewisses  „Gefühl  der  Bitterkeit‘“  bei  dem  Volke  zeitigen,
erscheint  mir  nicht  unbegründet;  dem  hätte  sich  wohl  dadurch
  leicht  begegnen  lassen,  daß  —  wie  im  wesentlichen
Reinhard  vorschlägt  —  etwa  folgende  Skala  aufgestellt
worden  wäre:

30  Pfg.  bis  1  Mk.  99  Pig.  gleich  1  Tag,

2  Mk.  bis  3  Mk.  99  Pfg.  gleich  2  Tagen,

4  Mk.  bis  5  Mk.  99  Pfg.  gleich  3  Tagen,  u.  s.  w.
bis  zu  10  Mk.

In  Ansehung  des  Umstandes,  daß  erfahrungsgemäß  die
meisten  Frevel  mit  Strafen  unt.er  10  Mk.  belegt  werden,
hätte  es  nicht  unwesentlich  zur  energischen  Bekämpfung  der
FF.  beigetragen,  wenn  man  den  Fällen,  die  am  meisten  sich
ereignen,  mit  gleichwertigen  Freiheitsstrafen  gegenüber  träte.
Eine  größere  Strenge  wäre  hier  wohl  am  Platze  gewesen;
oberhalb  der  10  Mk.  bis  zu  20  Mk.  und  darüber  hinaus  hätte
man  ja  wieder  zu  einem  milderen  Prinzipe  zurückkehren
können,  indem  man  etwa  lediglich  an  die  Stelle  von  3  bezw.