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nach  Bedarf  eine  culpa  in  eligendo  vel  custodiendo  oder  eine
culpa  in  der  dem  Gewalthaber  obliegenden  Aufsichtspflicht.

Diese  Gedanken  liegen  auch  der  von  Binding  behaupteten
  ‚kriminellen  Bürgschaft“  zugrunde  (Binding
S.  491).  Zwei  Häupter,  die  eine  Strafe  schulden,  nennt
Binding  die  Haftung  dritter  Personen  für  die  ihm  Untergebenen.


II.  Die  Civilrechtstheorie.

Sie  geht  davon  aus,  daß  einerseits  der  gesetzliche  Wortlaut
  die  Haftung  Dritter  unmittelbar  an  ein  gewisses
äußeresSubjektionsverhältnis  anknüpft  und  so  für  die  Vermutung
  einer  Schuld  nicht  den  geringsten  Anlaß  biete,  daß
es  aber  anderseits  wegen  des  höchst  persönlichen  Charakters
der  Strafe  nicht  angehe,  dem  staatlichen  Strafanspruche
sein  primäres  Objekt  zu  entziehen  und  an  seine  Stelle  einen
unschuldigen  Dritten  zu  setzen.  Damit  gelangt  diese  Theorie
ohne  weiteres  zur  Anschauung,  daß  es  sich  um  eine  im  Civilrecht
  wurzelnde  Haftung  handeln  müsse,  die  in  der  Weise
begründet  werde,  daß  auf  Grund  eines  gewissen  persönlichen
  Verhältnisses  die  Strafe  gegen  den  Täter  verwandelt
werdeineinpublizistischesForderungsrecht
des  Fiskus,  nicht  des  Staates,  gegen  den  subsidiär  Verantwortlichen.
  Mit  Befriedigung  dieses  fiskalischen
Forderungsrechtes  erlöche  der  staatliche
Strafanspruch.  Aus  dem.  fiskalischen  Interesse  auf  unbedingte
  Beitreibbarkeit  der  Geldstrafe  habe  der  Gesetzgeber
  die  Haftung  der  Gewalthaber  für  das  Verschulden
ihrer  Gewaltunterworfenen  geschaffen.  Es  handelt  sich
nach  von  Liszt  als  dem  bedeutendsten  Vertreter  der
civilrechtlichen  Theorie  „um  eine  aus  öffentlichrechtlich-finanziellen
  Gründen  erfolgte  Ausgestaltung
  der  privatrechtlichen  Haftung  für  fremde  Schuld“.

IIl.  Die  Würdigung  der  beiden  Theorien.

Gleich  im  Anschluß  an  die  soeben  vorgetragenen  diametral
  sich  gegenüberstehenden  Rechtsmeinungen  möge  eine
kurze  Kritik  derselben  Platz  finden,  damit  die  im  Gesetze
begründet  zu  'erachtende  Theorie  sich  umso  klarer  abhebe
und  dem  geistigen  Auge  darstelle.