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[Mãärz  1260.

Du  bist  recht  undankbar;  ich  schreibe  Dir  alles,  was  hier  passirt,
und  Du  erzählst  mir  nicht  das  Bittermindeste  von  Berlin.  Sprich
mir  nicht  von  Mangel  an  Zeit,  denn  ich  sehe  Dich  von  hier  über
Deinem  Siskeller  sitzen  und  Deine  Lorgnette  fragen,  was  Du  anfangen
  sollst,  bis  Ou  den  schweren  Sntschluß  fassest,  mit  untergeschlagnen
  Armen  im  Salon  auf  und  abzugehn.  Da  können
die  Holizei-Hräsidenten  dutzendweis  im  Duell  bleiben  1),  Tausende
  von  Geheimen  Räthen  mit  zerschmetterter  Sirnschale  umberliegen
  in  ihren  Bureaus?),  alle  Kammerberrrn  der  Rönigin
ermordet  werdens),  und  die  größere  Hälfte  der  achtbaren  Bürger
ihren  4  Rindern  die  Sälse  abschneiden,  während  JSahnärzte  sich
massenweis  im  Einsiedler  vergiften,  anstatt  die  gemüthliche  Kneipe
Dumoulins  dazu  zu  benutzen;  das  rührt  Oich  alles  nicht;  Du
antwortest  auf  meine  sämmtlichen  Briefe  kein  Wort.  Jetzt  schreibe
mir  nur  das  Eine:  kommt  Hrillwitz")  überhaupt  noch  her,  will
er  selbst,  und  ist  es  rathsam,  daß  ich  den  Rönig  daran  erinnre,
oder  ist  er  neuerdings  in  mißliebige  Angelegenbeiten  so  verwickelt,
  daß  es  sich  mehr  empfiehlt,  diesen  Namen  jetzt  nicht

1)  Anspielung  auf  den  Tod  des  Holizeipräsidenten  Karl  Ludwig  von  Sinckeldey
  im  Duell  am  10.  Wärz  1850.

*)  Georg  Wilbelm  v.  Raumer  erschoß  sich  am  13.  März  150.

9  Gerüchtweise  verlautete  der  Tod  des  Nammerherrn  der  Rönigin  Slisabeth
  Adolf  v.  Canitz,  den  man  mit  gebeimnisvollen  Dorgängen  am  Sofe  in
Verbindung  brachte;  doch  beruhte  das  Gerücht  auf  leerem  Gerede,  vgl.  Brief
Biemarcks  an  General  von  Gerlach  vom  79.  Wmärz  1856  (Ausgabe  von  Horst
Robl,  S.  235)  und  Gerlachs  Brief  an  Biemarck  vom  20.  März  (Ausgabe  von
Horst  Kohl  S.  12).

)  Ihn  batte  sich  Bismarck  als  Uttaché  erbeten  als  Ersatz  für  Roth  v.
Schreckenstein,  vgl.  Briefe  Bismarcke  an  Gerlach  vom  30.  Juli  1356  (S.  252).

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