5.  Einwilligung  der  Eltern  und  Vormünder:
a)  für  eheliche
b)  für  uneheliche
c)  für  angenommene  Kinder
Klagsrecht  der  großjährigen  Kinder  bei  versagung  der  elterlichen
Einwilligung
4.  Eheverbot:  infolge  verwandtschaft,  bei  Annahme  an  Kindesstatt,
wegen  Ehebruch,  bei  Pflegebefohlenen  mit  den  Dormündern
5.  Derbot  der  Bigamie
6.  Wiederverehelichung  verwitweter  Personen,  deren  Absindung  mit
den  Kindern  aus  der  vorbergegangenen  Ehe
7.  Wartezeit  der  Witwen  und  geschiedenen  Frauen;  Dispensation
8.  Dienstliche  Derebelichungserlaubnis
9.  Einführung  der  obligatorischen  Sivilehe;  Nirchliche  Einsenuns
nach  der  standesamtlichen  Trauung
o.  Der  zur  Eheschließung  zuständige  Standesbeamte
l.  Eheeschlietzung  vor  einem  nicht  zuständigen  Standesbeamten,  shrift
liche  Ermächtigung  desselben
12.  Aufgebot,  Anordnung  desselben
15.  Machweisung  und  Hrüfung  der  Erfordernisse  der  Eheschließung
l4.  Erlassung  des  Aufgebots;  Ort,  Zeit  und  Inhalt  desselben;  Dispensation
  vom  Aufgebot;  Eiltigkeitsdauer  desselben
15.  Eheschließung  vor  einem  anderen  zuständigen  Standesbeamten.
Ausstellung  einer  Bescheinigung  über  erlassenes  Aufgebot  .
16.  Besondere  Bestimmung  in  Bapern  über  Erlassung  des  Aufgebotes

II.  Nesondere  Hestimmungen.

a.  Der  Zräutigam  gehört  dem  rechtsrheinischen  Bapern  an:
Ausstellung  und  Erfordernis  des  distriktspolizeilichen  Derehelichungszeugnisses

b.  Der  Bräutigam  gehört  der  Rheinpfalz  oder  einem  andern  Teile  des
deutschen  Reiches  an:
1.  Der  Bräutigam  ist  in  der  Rheinpfalz  heimatberechtigt:
a)  er  schließt  seine  Ehe  im  rechtsrheinischen  Bayern
b)  er  schließt  seine  Ehe  in  der  Rheinpfalz  oder  in  einem  andern
Teile  des  deutschen  Reiches
2.  Der  Bräutigam  gehört  einem  nichtbaverischen  Zundesstaate  an
und  schließt  seine  Ehe  in  Bapern  oder  einem  anderen  deutschen
Bundesstaat  .  .  .
e)DerBraiitigamistcin  Ausländer  Quichideutscher):
Erfordernis  zur  Eheschließung  .

III.  Verfahren  vor  der  Chesthließnug.

a.  F  (Hräutigam  gehört  dem  rechtsrheinischen  Zapern  an  und  wohnt
aselbst:
1.  Der  Bräutigam  hat  den  Antrag  auf  Ausstellung  des  aistiktspolizeilichen
  Verehelichungszeugnisses  zu  stellen.  .
2.  Hiebei  sind  der  Gemeindebehörde  folgende  Bachweise  zu  übergeben:
a)  der  Nachweis  bezüglich  der  Militärpflicht,
b)  der  Nachweis  der  dienstlichen  Einwilligung.
c)  bei  Witwern  der  Nachweis  über  die  erfolgte  Absindung  mit
den  vorhandenen  Kindern  der  vorigen  Ehe
d)  bei  geschiedenen  personen  der  r  Nachweis  der  erfolgten  Ete.
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