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  VWIII  —

e)  der  Machweis  über  das  Derwandtschaftsverhältnis  der  Brautleute
  zu  einander

1)  der  Machweis  der  Einwilligung  der  Eltern  und  Vormünder
des  Bräutigams  ç

g)  die  Erklärung  der  Reimatgemeinde  (Deklarationszeugnis)

h)  der  Anschlag  des  Gesuches  in  der  Aufenthaltsgemeinde  der
auswärts  wohnenden  Braut.  Bestimmungen  über  die  Derehelichungsbekanntmachungen
  .  .

i)  der  Nachweis  über  das  Alter  des  Bräutigams

k)  der  Zlachweis  über  Stand,  heimat,  sowie  über  etwa  vorhandene
Kinder  der  Braut;  Beifpiel  e  .  .  .  .  .

l)dekUachwetS  uberdaSAlterderBraut.

m)  bei  Witwen  der  Nachweis  über  die  erfolgte  Abfindung  mit
den  vorhandenen  Kindern  der  vorigen  Ehe

n)  der  Machweis  der  erfolgten  Ehetrennung  beiges  chiedenen  Frauen

o)  der  Nachweis  der  Einwilligung  der  Eltern  und  Dormünder
der  Braut

b)  der  Machweis  der  erlangten  Ministerialdispens  bei  witwen
und  geschiedenen  Fraueeun

5.  Zezeichnung  der  beigebrachten  Nachweise  Siffer  2)  im  Hrotokolle

4.  Unterzeichnung  des  Gesuchprotokolls.  Anschlag  des  Gesuches.  Behandlung

  der  Bekanntmachung  .

5.  Formelle  Weiterbehandlung  des  Verehelichungsgesuches
6.  Ausstellung  des  distriktspolizeilichen  Derehelichungszeugnisses

in  der  Rheinpfalz  oder  in  einem  anderen  Teile  des  deutschen  Reiches:
Verfahren.  Ausstellung  des  distriktspolizeilichen  berehelichungs,
zeugnisses

.  Der  Bräutigam  gehört  der  Rheinpfalz  an  und  wohnt  im  rechts.

rheinischen  Bapern:
Derfahren.  Ausstellung  des  distriktspolizeilichen  Derehelichungszeugnisses


Der  Bräutigam  ist  ein  nichtbaper  (Deutscher)  und  wohnt  im  rechtsrheinischen

  Zavern:
Derfahren  nach  dem  Hersonenstandsgesetze;  distriktspolizeiliches
Derehelichungszeugnis  nicht  erforderlich

Der  Bräutigam  ist  ein  Ausländer  (Richtdeutscher)  und  wohnt  im

rechtsrheinischen  Bapern:
Ausschließliches  Derfahren  nach  dem  Hersonenstandsgesetze

IV.  NBie  Sheschließung.

a.  Der  Trauungsakt.

.Festsetzung  von  bestimmten  Wochentagen  zur  Dornahme  der  Trauung
Crauungslokal.  Kleidung  des  Standesbeamten.  Oeffentlichkeit  der

Trauung.  Derwandtschaft  des  Standesbeamten  mit  den  Verlobten.
Unzulässigkeit  der  Zeurkundung  der  eigenen  Derehelichung  durch
den  Standesbeamten  oder  als  Seuge  zu  fungieren

Dorlage  des  Nachweises  über  Zulässtgeeit  der  Trauung  durch  den

Standesbeamten

.  Feststellung  der  Identität  der  zur  Crauung  erschienenen  Persön

lichkeiten  .

Die  Trauung.  Ansprache  des  Standesbeamten
Abgabe  der  Erklärung  der  Brautleute,  sich  zu  ehelichen.  Erklärung

des  Standesbeamten  .  .

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Der  Bräutigam  gehört  dem  rechtsrheinischen  Zapern  an  und  wohnt

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