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b.  Die  Beurkundung.

.Eintragung  der  fortlaufenden  Mummer,  des  Ortes,  des  Datums

und  der  Angaben  über  die  erschienenen  Hersonen  (Bräutigam,  Braut
und  zwei  Seugen)

uEintragung  der  bejahenden  Erklärung  der  Brautleute  und  der  Be.

stätigung  über  den  Trauungsakt.  Dorlesen  und  unterschriftliche
Anerkennung  des  Protokolles

.Vermerk  über  Unterzeichnung  des  Hrotokolles,  auch  bei  Schreibensunkunde



Ergänzung  oder  Berichtigung  des  prot,kolles  vor  dessen  Unterzeichnung



väaerscheftcanerkemmung?  bei  Verehellichungen;  Aufnahme  dieser

Erklärung  im  Hrotokoll

n  Ausstellung  einer  gebührenureier  Sescheinigung  über  die  erfolate

Eheschließung
c.  Mach  der  Beurkundung.

Ausfüllung  der  Zwischenräuime

Uebertragung  einer  Abschrift  ins  Uebenregister

.Aufbewahrung  der  Verebelichungspapiere  im  Sammelakt
.Aufbewahrung  des  distriktspolizeilichen  verehelichungszeugnisses

und  der  standesamtlichen  Ermächtigung

Uebersendung  einer  Heiratsurkunde  an  den  Standesbeamten  des

Aufenthaltsortes  bei  auswärts  erfolgter  Eheschließung

.Berichtliche  Anzeige  über  Eheschließung  an  die  Reimatgemeinde  .
.EmtragtmalphabettfchenRegtster  .
.RandvermerkuberEheschethn.

.Ubichlußder  Herratsregtster  und  Emiendung  des  heirat-Mebenregisters



D.
Weurkundung  der  Sterbefälle.

.  Anzeige  eines  Sterbefalles
.  Die  zur  Anzeige  verpflichteten  personen.  Feststellung  der  persönlichkeit

der  anzeigenden  Herson  und  deren  Unterzeichnung  der  Urkunde
Anzeige  durch  Derwandte  des  Verstorbenen;  Beispiele

.  Art  der  Anzeige
Amtliche  Ermittelung  eines  Codesfalles;  verfahren
.  Beurkundung  bei  amtlicher  Ermittelung  eines  Todesfalles  auf

Grund  erhaltener  Ermächtigung

Eintragung  schriftlicher  Todesanzeigen  am  Rande
.  Registerauszüge  über  solche  Eintragungen  .  .  .
.VorlagedesToten-(Leichenschaui)scheines.  Unrichtige  oder  unvollständige

  Angaben.  Aufbewahrung  und  Einsendung  der  Leichenschauscheine


uub  tellung  einer  gebührenfreien  Bescheinigung  über  erfolgte

odesanzeige

.  Zeugnis  der  Grtspolizeibehörde  über  Genehmigung  der  Beerdigung.

Beurkundung  nach  der  Beerdigung  nur  nach  amtlicher  Genehmigung
  statthaft

Uebersendung  einer  Sterbeurkunde  an  den  Standesbeamten  des

Aufenthaltsortes  bei  außerhalb  desselben  erfolgtem  Ableben;
Berichtliche  Mitteilung  an  die  Heimatgemeinde  .

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