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Aufenthalt  vom  16.  April  1868  sind  hier  nicht  aufzunehmen.
(Pergl.  C  I  Siff.  12—10).

g.  Ein  Derzeichnis  über  erhobene  Gebühren  und
Strafen.  (B.  Nr.  110).

Die  von  dem  Standesbeamten  erhobenen  Gebühren  für
Urkunden,  Familienstandszeugnisse,  sowie  verfügte  Strafen  u.  s.  w.,
sind  hier  zu  verrechnen  und  an  die  Gemeindekassa  allmonatlich
abzuliefern.  Die  zur  Erhebung  gelangenden  Gebühren  sind  nach
dem  Gebührentarif  zu  bemessen.

Dieses  Derzeichnis  ist  alljährlich  neu  anzulegen  und  das
abgeschlossene  Verzeichnis  des  verflossenen  Jahres  dem  Belegband
zur  Gemeinderechnung  als  Einnahmebeleg  beizuheften.

h.  Unter  je  gesondertem  Umschlage  folgende  Formulare:

1.  Zum  Geburtsregister:

Geburtsurkunden,  Form.  Aa;

Geburtszeugnisse  in  abgekürzter  Form  für  Militär-=zwecke;


Bescheinigungen  über  erfolgte  Geburtsanzeige;

Berichtformulare:  zur  Anzeige  einer  unehelichen  Geburt
beim  Oflegschaftsgericht;  zur  Mitteilung  einer  Geburt
an  die  zuständige  Heimatgemeindebehörde  u.  s.  w.;

Mebenregisterformulare;

Sählkarten  für  Geburten.

2.  Zum  HDeiratsregister:

Bescheinigungen  über  erfolgte  Eheschließung;

Heiratsurkunden,  Form.  Bb;

standesamtliche  Ermächtigungen,  Form.  F;

Aufgebote,  Form.  E;

Aufgebotsbescheinigungen;

Stwaige  Berichtformulare:  zur  Mitteilung  einer  Eheschließung
  an  die  Heimatgemeindebehörde  u.  s.  w.;

Nebenregisterformulare;  ·

Sählkarten  für  Deiraten.

3.  Zum  Sterberegister:

Bescheinigungen  über  erfolgte  Beurkundung  eines
Sterbefalles;

Sterbeurkunden,  Form.  Cc;

Stwaige  Berichtformulare:  zur  Mitteilung  eines
Sterbefalls  an  die  Heimatgemeindebehörde  u.  s.  w.;

Nebenregisterformulare;

Sählkarten  für  Sterbefälle.

Anmerkung:  Der  Dollständigkeit  wegen  werden  hier  die  von  der
Gemeindebehörde  aus  Anlaß  einer  Eheschließung  nach  dem  baperischen