Falls  in  einem  Vierteljahre  Geburten,  Sterbefälle  oder
Eheschließungen  nicht  vorgekommen  sein  sollten,  so  ist  gleichwohl
unter  Benützung  des  Sählkartenformulars  an  das  statistische
Bureau  in  München  Keblanzeie  zu  erstatten  und  zwar  in  der
Weise,  daß  nach  Beisetzung  der  Uberschrift  das  Kartenformular
mit  einem  quer  geschriebenen  „Micht  vorgekommen“  versehen
  wird.  (B.  Nr.  121).

Die  Standesbeamten  erhalten  für  je  100  Sählkarten  3  Mf.
Kopialentschädigung,  welche  ihnen  von  der  Distriktsverwaltungsbehörde
  ohne  vorherige  Liquidation  ausgehändigt  wird.

Der  Bedarf  an  SZählkarten  wird  vom  Uogl.  statistischen
Bureau  stets  zu  Anfang  einer  Finanzperiode  auf  2  Jahre  unentgeltlich
  geliefert;  sollten  die  übersandten  Zählkarten  nicht  ausreichen,
  dann  ist  der  weitere  Bedarf  dem  Ugl.  statistischen  Bureau
direkt  anzuzeigen.  (B.  Wr.  122).

b.  Besondere  Bestimmungen.
Geburten,  Form.  A.  (B.  Nr.  125).

Für  jedes  lind  ist  eine  besondere  Sählkarte  auszufüllen,
auch  wenn  eine  Mehrgeburt  vorliegt.  In  letzterem  Falle  ist  auf
der  Karte  genau  anzugeben,  wie  viele  Knaben  und  Mädchen
geboren  wurden  und  sind  die  #Ummern  des  Registers  beizufügen,
unter  welchen  die  übrigen  zur  Mehrgeburt  gehörigen  Geborenen
eingetragen  sind.

für  Totgeborene  ist  eine  Geburtskarte  und  keine
Sterbekarte  auszufüllen.  (B.  Nr.  124).  "

Aus  der  Bezeichnung  des  Standes,  Berufes  oder  Gewerbes
des  Daters  bezw.  bei  unehelichen  Uindern  der  Mutter  muß  auch
die  Stellung  des  Daters  oder  der  Mutter  ersichtlich  sein,  z.  B.  ob
Meister,  Geselle,  Gehilfe,  Derwalter,  Besitzer  u.  s.  w.

In  die  RKubrik  „Bemerkung“  ist  dann  ein  Eintrag  zu
machen,  wenn  das  Uind  in  einer  öffentlichen  Anstalt  oder  auf
See  geboren  wurde,  oder  ein  Findling  ist.

beiraten,  Form.  B.  (B.  Wr.  125).

Unter  „bisheriger  Familienstand“  der  Eheschließenden
ist  anzugeben,  ob  dieselben  ledig,  d.  h.  noch  niemals  verheiratet,
verwitwet  oder  geschieden  waren.  Auch  hier  ist  bei  Angabe
des  Berufes  die  Stellung  der  Eheschließenden  kenntlich  zu  machen.

Die  Beantwortung  der  Frage  über  Legitimation  etwaiger
unehelicher  Kinder  wird  bei  sofortiger  Ausfüllung  der  Sählkarten
auf  schonende  Fragen  hin  leicht  möglich  sein;  übrigens  sind  diese
Herhältnisse  dem  Standesbeamten  auf  dem  Lande  meistens  persäönlich
bekannt.