Anhang.

Standesamtlicher  Terminkalender.
A.

a.  Anzuzeigen  ist:

1.  die  Geburt  innerhalb  ?  Tagen;

2.  der  Dorname  innerhalb  2  Monaten;

5.  der  Sterbefall,  eine  Totgeburt  oder  das  Ableben
der  während  der  Geburt  verstorbener  Kinder  und
die  Auffindung  eines  neugebornen  lKindes:  spätestens
am  nächstfolgenden  Tage.

b.  Mach  der  Zeurkundung  ist  am  gleichen  Tage:

1.  eine  Abschrift  der  Urkunde  und  eines  Randvermerkes
ins  Mebenregister  zu  übertragen;

2.  eine  Bescheinigung  über  die  Anmeldung  einer  Geburt,
eines  Sterbefalles  oder  einer  Eheschließung  den  zur
Anzeige  bezw.  Trauung  Erschienenen  auszustellen;

5.  eine  Sählkarte  auszufüllen.

c.  Für  Aufgebote  nach  dem  Hersonenstandsgesetze
vom  6.  Februar  1875  ist  eine  l4  tägige  (ausschließlich
des  Aushangs=  und  Abnahmetages),  für  Derehelichungsbekanntmachungen
  der  Gemeindeverwaltungen  nach  dem
baverischen  DHeimat=  und  Derehelichungsgesetze  vom
16.  April  1868  eine  lOtägige  Deröffentlichungsfrist
festgesetzt.

B.

1.  Januar:  Abschluß  der  Daupt=  und  Nebenregister.
Anlage  der  ebenregister  für  das  neue  Jahr.

3.  Jannar:  Einsendung  der  LCeichenschauscheine  vom  letzten
Quartal  an  den  Kgl.  Bezirksarzt.  4"

1.—7.  Januar:  Einsendung  der  Kebenregister  mit  der  Ubersicht
über  den  Stand  des  Adels  an  das  Kgl.  Bezirksamt.

10.  Jannar:  Einsendung  der  Säblkarten  des  letzten  Duartals
an  das  lgl.  statistische  Zureau  in  München.

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