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Aeststellung  der  Verlönkichkeit  der  zur  Anzeige  ###.  W.  4.
Erschienenen.
Der  Anfang  der  aufzunehmenden  Urkunde  hat  zu  lauten:

Vor  dem  unterzeichneten  Standesbeamten  erschien  heute,  der
Dersönlichkeit  nach

bekannt,

der  Bäckermeister  Johann  Kolb  u.  s.  w.

oder:

Vor  dem  unterzeichneten  Standesbeamten  erschien  heute,  der
Dersönlichkeit  nach  dureh  den  von  Person  bekannten  Schmiedmeister

  IJohann  Feln  anerkannt,
der  Bäckermeister  Johann  Wolb  u.  s.  w.

oder:

Dor  dem  unterzeichneten  Standesbeamten  erschien  heute,  der
Dersönlichkeit  nach  auf  Grund  vorgelegten  Hesmatscheies
anerkannt,

der  Bäcktermeister  Johann  Nolb  u.  s.  w.

—  —  —

Anulerzeichnung  der  Arkunde  durch  die  erschienenen  N.  Wr.  5.
Versfulichkeiten.

I.  Der  Schluß  der  Geburts=  oder  Sterbeurkunden  hat
zu  lauten:
Vorgelesen,  genehmigt  und  unterschrreben:
Friedrich  Rost.
Der  Standesbeamte.
N.

oder:

Vorgelesen  genehmigt  und  von  dem  Taglöhner  Friedrich.  Rost
toepen  Schreibensunkunde  mit  seinem  Hoandaæeichen  versehen.

lL

Der  Standesbeamte.
N.