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Eintragung  eines  Randvermerles  zu  einer  Arlunde  M.  M.  14.
eines  frũheren  Jahrganges.

Z.-Mr.  den  18

Der  Standesbeamte
von  N.
An  das
Kgl.  Bezirksamt
N.
Betreff:

Vollzug  des  §  14  Abs.  III  des
Dersonenstandsgesetzes.

Im  Dollzuge  des  §  14  Abs.  III
des  Dersonenstandsgesetzes  übersendet
gehorsam  Unterzeichneter  hiemit  Abschrift
  einer  Geburtsurkunde  mit
dem  im  hauptregister  heute  beigefügten
  Randvermerke  und  wolle
HKgl.  Bezirksamt  N.  die  Beischreibung
desselben  im  Nebenregister  gütigst

erwirken.
Gehorsam!

Der  Standesbeamte.
N.