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Als  Seugen  waren  zugezogen  und  erschienen:
.K

der  Hersäönlichkeit  nach
*7  kannt,

In  Gegenwart  der  Geugen  richtete  der  Standesbeamte  an
die  Derlobten  einzeln  und  nacheinander  die  Frage:

ob  sie  erklären,  daß  sie  die  Ehe  mit  einander  eingehen
wollen.  Die  Derlobten  beantworteten  diese  Frage  bejahend
und  erfolgte  hierauf  der  Ausspruch  des  Standesbeamten,
daß  er  sie  nunmehr  kraft  des  Gesetzes  für  rechtmäßig  verbundene
  Eheleute  erkläre.

Vorgelesen,  genehmigt  und

Der  Standesbeamte.

Daß  vorstehender  Auszug  mit  dem  Beirats-Baupt-Register  des  Standesgleichlautend
  ist,  wird  hiermit  bestätigt.

am  ten  18

Der  Standesbeamte.
(Siegel).