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.  Geburksanzeige  durch  die  Hebamme.  N.  Wr.  26.

c.  eheliche  Geburt;
die  Kindsmutter  ist  eine  Witwe.

Ur.  7.  A.
Emsiirchen,  am  5.  April  1890.

Dor  dem  unterzeichneten  Standesbeamten  erschien  heute,  der

Dersönlichkeit  nach

be  kannt,

de  Hebamme  Babetta  Mechel

wohnhaft  zu  Emsbirchen,  Sandstrasse,  Haus  Nr.  97
Religion,  und  zeigte  an,  daß  von  der

Kosina  Probst,  geb.  Roth,  evangelscher  Religion,  Witie  des

Jungst  verstorbenen  Maurers  Andreas  Probst

evungelischer  Religion,
wohnhaft  zu  Emskirchen,  Nürnbergerstrasse,  Haus  Nr.  83

zu  Emskirchen  in  ihrer  Wohnung

am  ersten  April  des  Jahres
tausend  acht  hundert  neun  zig  und  vor  mittags
um  Stpei  Uhr  ein  Kind  eeib  lichen
Geschlechts  geboren  worden  sei,  welches  die  Vornamen

Anna  Roszna
erhalten  habe.  Fran  Michel  erklärt,  dass  sie  bei  der  Geburt

obigen  Kindes  antoesend  getcesen  ist.

Dorgelesen,  genehmigt  und  unterschrieben:
Babetta  Michel.

Der  Staudesbeamte.
N.