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2.  Geßburtsanzeige  durch  die  Hebamme.  .  Wr.  27.

d.  unebeliche  Geburt;
die  Kindsmutter  ist  eine  Witwe.

Tr.  7.  A.

Emslirchen,  am  5.  April  1890.
Vor  dem  unterzeichneten  Standesbeamten  erschien  heute,  der
Dersönlichkeit  nach

bekannt,

de  Hebamme  Babetta  Michel

wohnhaft  zu  Emskirchen,  Sandstrasse,  Haus  Nr.  37
Religion,  und  zeigte  an,  daß  von  der

Maurerstoiftoe  Rosma  Probst,  geb.  Roth

evangelischer  Religion,
wohnhaft  zu  Emskirchen,  NMürnbergerstrasse,  Haus  Vr.  83

zu  Emsseirchen  in  ihrer  Wolnung

am  ersten  April  des  Jahres
tausend  acht  hundert  neunzig  und  vor  mittags
um  Seer  Uhr  ein  Kind  eidb  lichen
Geschlechts  geboren  worden  sei,  welches  die  Vornamen

Anna  Rosma
erhalten  habe.  Frau  Michel  erklärt,  dass  sie  bei  der  Geburt

obigen  Kindes  anicoesend  geicesen  ist.

Dorgelesen,  genehmigt  und  untersch##eben:
Babetta  Michel.

Der  Staudesbeamte.
N.