3.  Geburtsanzeige  durch  den  Arzt.  .  Wr.  18.
a.  eheliche  Geburt.

Die  Beurkundung  ist  die  gleiche,  wie  in  B.  Wr.  24;  es  hätte
hier  jedoch  zu  lauten:
Der  Anfang  der  Urkunde:

„Vor  dem  unterzeichneten  Standesbeamten
...........  bekannt,derpmlctiscbegmtilugoidqöm,
wohnhaft  u.  s.  w.“

Der  Schluß  der  Urkunde:

„Hugo  Rabus  erklürt,  dass  er  bei  der  Geburt  obigen
Kindes  aniesend  gercesen  ist.“  u.  s.  w.

b.  uneheliche  Geburt.

Die  Beurkundung  ist  wie  bei  B.  Nr.  25,  nur  hätte  Anfang
und  Schluß  der  Urkunde  wie  oben  unter  a  zu  lauten.

4.  Geburtsanzeige  durch  eine  andere  Verson.  BZ.  Wr.  29.
a.  eheliche  Geburt.

Die  Beurkundung  ist  wie  in  B.  Wr.  24;  es  hätte  hier
jedoch  zu  lauten:

Der  Anfang  der  Urkunde:

„Dor  dem  unterzeichneten  Standesbeamten
...........  bekannt,  der  Kaufmann  Georg  Schönleben,
wohnhaft  u.  s.  w.“

Der  Schluß  der  Urkunde:

„Schönleben  erklũrt,  dass  er  bei  der  Geburt  obigen  Hindes
anesend  geresen  ist.“  u.  s.  w.

b.  uneheliche  Geburt.

Die  Beurkundung  ist  wie  in  B.  Nr.  25,  nur  hätte  Anfang
und  Schluß  der  Urkunde  wie  oben  unter  a  zu  lauten.