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4.  Geburtsanzeige  durch  eine  andere  Verson.  N.  Wr.  30.
c.  eheliche  Geburt;
die  Kindsmutter  ist  eine  Witwe.

Die  Beurkundung  ist  wie  in  B.  Nr.  26;  jedoch  hätte  hier
beispielsweise  zu  lauten:

Der  Anfang  der  Urkunde:

„Dor  dem  unterzeichneten  Standesbeamten
...........  bekannt,dieNä-wrinKCLAMOMNTZMZMTFMJ
wohnhaft  u.  s.  w.“

Der  Schluß  der  Urkunde:

„Fräulein  Nürnberger  erklärt,  dass  sie  bei  der  Geburt
obigen  Kndes  antoesend  geicesen  ist.“  u.  s.  w.

d.  uneheliche  Geburt;
die  Kindsmutter  ist  eine  Witwe.

Die  Beurkundung  erfolgt  wie  in  B.  Nr.  27  und  hätte
Anfang  und  Schluß  der  Urkunde  wie  oben  unter  c  zu  lauten.

4.  Geburtsanzeige  durch  eine  andere  Verson.  M.  W.  21.
e.  unehreliche  Geburt;
die  Kindsmutter  ist  eine  geschiedene  Frau.

Nach  Anleitung  in  B.  Nr.  20  und  30  hätte  es  in  B.  Vr.  27
zu  lauten:

.....  „und  zeigte  an,  daß  von  der  geschiedenen  Maurersfrau
Rosena  Probst,  geb.  Roth  u.  s.  w.“

oder

wenn  die  Kindsmutter  zur  Führung  des  letzten  Familiennamens
nicht  mehr  berechtigt  ist:

.....  ,,undzeigtean,daßvonderMamsersjmuRosinaliotlx,
geschiedenen  Probst  u.  s.  w.“
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