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Anzeige  einer  unehelichen  Geburt  beim  #.  Wr.  47.

ltegschaftsgerichte  (zu  B.  Nr.  25).
a.  Der  Dorname  war  bekannt.

E.N——  Emskirchen,  den  3.  August  1891.

Dom  Standesamt
Emskirchen.
An  das
HKgl.  Amtsgericht
Marki-Erlbach.
Betreff:
Anzeige  der  Geburt  unehelicher
Kinder  gemäß  Entschließung  des
K.  Staatsministeriums  des  Innern
vom  5.  Dezember  1875,  Abschnitt  II

Siff.  4.  Die  unverehelichte  Dienstmagd

Katarina  Scheller,  wohnhaft  zu  Emskirchen,
  Sandstraße  Haus  Nr.  112,
hat  am  1.  August  1801  nachmittags
um  3  Uhr  ein  kind  weiblichen
Geschlechts  dahier  geboren,  welches
den  Dornamen  Anna  erhalten  hat.
Unter  Bezugnahme  auf  die  nebenbezeichnete
  Ministerialentschließung
beehrt  sich  gehorsam  Unterzeichneter
dieses  hiemit  ergebenst  anzuzeigen.
Gehorsam!

Der  Standesbeamte.
N.

#.  M..  42#.
b.  Der  Dorname  war  unbekannt.

Die  Anzeige  lautet  wie  B.  M.  41;  nur  hat  es  in  der
Anzeige  zu  heißen:

„welches  einen  Dornamen  noch  nicht  erhalten  hat"“.