Beischreibung  einer  Pakerschaftsanerkennungs--  .  Wa.  44.
erklärung  auf  amtsgerichklichen  Auftrag.

Der  der  Geburtsurkunde  beizuschreibende  Randvermerk
hätte  zu  B.  Vr.  25  zu  lauten:

Emskirchen,  am  25.  GOktober  1801.

Gemäß  Derfügung  des  löniglichen
  Amtsgerichtes  Markt-Erlbach
vom  23.  Oktober  1801  wird  hier
nachgetragen,  daß  sich  der  ledige
großjährige  Dienstknecht  Johann
Bauer  ron  Huschendorf  zum  Dater
des  nebenbezeichneten  Kindes  Anna
der  ledigen  Katarina  Scheller  bekannt
  hat.

Der  Standesbeamte.
N.

oder:

Emskirchen,  am  17.  Juni  1892.

Gemäß  Derfügung  des  Uöniglichen
  Amtsgerichtes  Markt-Erlbach
vom  14.  Juni  1802  wird  hier
nachgetragen,  daß  laut  rechtskräftig
gewordenen  Urteils  des  Königlichen
Amtsgerichtes  Markt.-Erlbach  vom
1.  Mai  1802  der  ledige  großjährige
Dienstknecht  Johann  Bauer  von
Duschendorf,  zur  Seit  unbekannten
Aufenthalts,  zum  Vater  des  nebenbezeichneten
  Kindes  Anna  der  ledigen
Katarina  Scheller  verurteilt  worden
ist.

Der  Standesbeamte.
N.