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Berbindung  der  Anerktennung  und  Tegitimation  N.  Wr.  41.

eines  Kindes.

Randvermerk  zu  B.  Wr.  25.

Nr.  27.
Emskirchen,  am  7.  Juni  1895.

Vor  dem  unterzeichneten  Standesbeamten
  erschien  heute,  der  Hersönlichkeit
  nach  bekannt,  der  Bierführer
Johann  Teonhard  Fleischmann,
evangelischer  Religion,  wohnhaft  zu
Mürnberg,  welcher  lant  Deiratsurkunde
  des  Standesamts  Emskirchen
vom  1.  Juni  1893  mit  der  ledigen
Dienstmagd  Katarina  Scheller,  der
Mutter  des  nebenbezeichneten  K#indes
die  Ehe  geschlossen  hat,  und  erklärte,
daß  er  dieses  Kind  als  von  ihm
erzengt  anerkenne

orgelesen,  genehmigt  und  unterschrieben:


Johann  Teonhard  Fleischmann.

Der  Standesbeamte.
N.

Annahme  an  Kindesstatt.

Der  Geburtsurkunde  (B.
beizuschreiben:

Emskirchen,  am  12.  April  1803.

vor  dem  unterzeichneten  Standesbeamten
  erschien  heute,  der  Hersönlichkeit
  nach  bekannt,  der  HDrivatier
Johann  Müller,  wohnbaft  zu
Uürnberg,  Kaiserstraße,  Haus  Wr.  15
und  überreichte  eine  Ausfertigung
der  vor  dem  Königlichen  Notare
zu  N.  am  30.  März  1893  aufgenommenen
  Urkunde,  inbaltlich  deren
er  das  nebenbezeichnete  Kind  Anna,
der  unverebelichten  Dienstmagd
Katarina  Scheller,  an  Kindesstatt
angenommen  hat.

Dorgelesen,  genehmigt  und  unterschrieben:

Johann  Miller.

Der  Standesbeamte.
N.

.  VWe.  S2.

Ny.  25)  ist  folgender  Randvermerk